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Salzgitter

Förderung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die eine Weiterbildung absolvieren möchten

* Rehaspezifische Weiterbildungsmaßnahmen Bewilligung SGB II
* Unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Weiterbildung im Betrieb, bei einer Bildungseinrichtung oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
* Individuelle sozialpädagogische, gegebenenfalls psychologische/medizinische Betreuung
* Auch Umschulungen in anerkannten Ausbildungsberufen sind möglich, Verkürzung in der Regel auf 2/3 der Ausbildungsdauer, schließt mit Prüfung vor der zuständigen Kammer ab
* Unterscheidung von Reha-Vorbereitungslehrgang, Weiterbildungen mit und ohne Abschluss sowie Integrationsmaßnahmen
* Nur möglich, wenn aufgrund der Art und Schwere der Behinderung beziehungsweise zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben
o die allgemeinen Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben nicht ausreichen und
o die Teilnahme an einer Weiterbildung in einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen oder
o an einer Maßnahme erforderlich ist, die auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist
* Teilnehmer sind während der Weiterbildung weiterhin sozialversichert.
* Weiterbildungskosten bezahlt - sofern die BA Rehabilitationsträger ist – das Jobcenter.
* Je nach Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie während der rehaspezifischen Weiterbildung Bürgergeld
* Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit (Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe) oder den Integrationsfachkräften des Jobcenters notwendig
* zuständig: Jobcenter

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, können Sie eine rehaspezifische Weiterbildung machen. Sie können Ihre Weiterbildung dann entweder

  • im Betrieb mit Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung (betriebliche Umschulung)
  • oder direkt in einer Bildungseinrichtung
  • oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen.

Während Ihrer Weiterbildung sind Sie sozialversichert. Die Weiterbildungskosten bezahlt das Jobcenter, sofern die Bundesagentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist. Je nach Anspruchsvoraussetzungen steht Ihnen während der Weiterbildung Bürgergeld zu. Ab dem 01.07.2023 erhalten Sie während einer Weiterbildung, die länger als acht Wochen dauert, den Bürgergeldbonus in Höhe von 75,00 EUR monatlich. Während einer Umschulung, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie ab dem 01.07.2023 Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 EUR monatlich.

Ziel der Weiterbildung ist es, zum Beispiel durch Qualifizierung Ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und eine gesundheitlich angemessene Beschäftigung zu finden. Folgende Maßnahmen sind möglich:

Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL)

Im RVL erhalten Sie Unterstützungsangebote, die Sie auf eine Umschulung vorbereiten. Darüber hinaus werden Sie bei der Suche eines geeigneten Umschulungsbetriebes unterstützt. Der RVL dauert regulär 3 Monate.

Berufliche Weiterbildung mit Abschluss

Durch eine Weiterbildung mit Abschluss (=Umschulung) können Sie einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen. Die Umschulungszeit umfasst meist 2/3 der regulären Ausbildungsdauer des Berufsziels. Gefördert wird die gesamte Umschulungsdauer. Sollten Sie Prüfungen wiederholen müssen und sich dadurch Ihre Umschulungszeit verlängern, verlängert sich auch die Förderung.

Wenn Sie eine betriebliche Umschulung absolvieren, werden Sie je nach Ihren individuellen Bedürfnissen sozialpädagogisch und zum Teil auch psychologisch begleitet. Ziel ist, dass Sie Ihre Umschulung erfolgreich abschließen und im Anschluss eine Arbeit finden.

Eine Bildungseinrichtung begleitet Sie während der gesamten Umschulungsdauer mit Unterrichts-, Förder- und Beratungsangeboten und hilft Ihnen bei Problemen in Berufsschule und Betrieb.

Sofern Ihnen eine betriebliche Umschulung nicht möglich ist, können Sie diese in einer Bildungseinrichtung beziehungsweise einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren.

Der theoretische Teil der Umschulung findet in der Bildungseinrichtung beziehungsweise der Einrichtung für berufliche Rehabilitation und in Berufsschulen statt. Bestandteil der Umschulung sind auch Stütz- und Förderunterricht sowie Angebote zur Prüfungsvorbereitung. Die praktischen Teile der Umschulung werden von Betrieben durchgeführt, mit denen gegebenenfalls ein Umschulungs- oder Kooperationsvertrag geschlossen wird.

Berufliche Weiterbildung ohne Abschluss

Im Rahmen einer Weiterbildung ohne Abschluss können Sie Ihre Qualifikationen und Kenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen.

Inhalt, Dauer und Ausrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen ohne Abschluss sind vielfältig. Sie können Kenntnisvermittlung beinhalten, aber auch die Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme auf dem Arbeitsmarkt und betriebliche Phasen. Hierzu gehören auch Integrationsmaßnahmen.

Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die (Bildungs-) Einrichtungen über eigene Werkstätten, -büros und -betriebe mit behinderungsgerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch.

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und stehen für arbeitsmedizinische Fragen zur Verfügung.

Ob Sie eine rehaspezifische Weiterbildung – betrieblich unterstützt oder in einer (Bildungs-)Einrichtung – machen können, hängt unter anderem davon ab,

  • ob sich die Maßnahme für Sie und Ihren konkreten Fall eignet, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern,
  • was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
  • welche Tätigkeiten Sie bisher ausgeübt haben und
  • wie sich der Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.

Erläuterungen und Hinweise