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Salzgitter

Förderung für Bildung bei jungen Erwachsenen, wenn laufender Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht

* Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
* Gefördert werden:
o eintägige Ausflüge von Schule oder Tagespflege,
o mehrtägige Fahrten von Schule, oder Tagespflege,
o ein pauschaler Betrag zur Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf pro Schuljahr,
o Beförderung von Schülerinnen und Schülern,
o angemessene Lernförderung für Schulkinder – unabhängig von der Versetzungsgefährdung,
o gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule oder in der Tagespflege,
* Voraussetzungen:
o junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien
o Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
* Gebühren: keine
* Zuständig: Sozialamt

Beschreibung

Beschreibung

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an junge Erwachsene.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

  • Für eintägige Ausflüge von Schulen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) werden gezahlt.

Erläuterungen und Hinweise