Inhalt anspringen

Salzgitter

Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage in, an, über und oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Angrabungen beantragen

- Antrag Errichtung oder Änderung einer Anlage oberirdische Gewässer Erteilung

- Beantragen einer Errichtung oder Änderung von Anlagen an, in, über und unter oberirdischen Gewässern von

* - Gebäuden
* - Brücken
* - Stege
* - Mauern
* - Rohr und Kabelleitungen
* - Überfahrten/Durchlässe

- Zuständige Behörde: Untere Wasserbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg.

Erläuterungen und Hinweise