Inhalt anspringen

Salzgitter

Erlaubnisänderung für die Entnahme von Grundwasser beantragen

* Änderung der Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser Zulassung
* Für das Entnehmen von Grundwasser in größeren Mengen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig.
* Soll ein Vorhaben, für das eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, geändert werden, so ist bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung zu beantragen.
* Voraussetzung: Durch das Vorhaben sind keine schädlichen, unvermeidbaren oder nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen zu erwarten
* Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen:
o Angaben zum vorliegenden Erlaubnisbescheid
o Erläuterungsbericht
o Übersichtslageplan als Topographische Karte mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Anlage
o aktueller katasteramtlicher Lageplan mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Anlage
o Angaben zur Art der Anlage
o schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt
o naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
o Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
* Antrag ist gebührenpflichtig
* Zuständig: zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie Grundwasser in größeren Mengen entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen,  ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung von Grundwasser besteht nicht.

Keine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie Grundwasser nur in geringem Maße und ohne nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entnehmen, zum Beispiel für

  • den eigenen Haushalt,
  • die Gartenbewässerung,
  • den landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
  • das Tränken von Vieh oder
  • die Entwässerung von Grundstücken.

Erläuterungen und Hinweise