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Salzgitter

Eheurkunde beantragen

Eheurkunde beantragen

Das Standesamt stellt aus dem Eheregister Eheurkunden aus.

Wird die Eheurkunde bei einem anderen, als dem für die Ausstellung zuständigen Standesamt beantragt, so übermittelt das für die Führung des Registers zuständige Standesamt, die für den Ausdruck der Urkunde erforderlichen Daten.

Eheurkunden können in Form eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Eheregister ausgestellt werden.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält:

die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor,

Ort und Tag der Geburt des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin,

Ort und Tag der Eheschließung,

gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder To.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde

Beschreibung

Beschreibung

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Erläuterungen und Hinweise