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Salzgitter

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen

* Beschleunigtes Fachkräfteverfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis Bewilligung
* Arbeitgeber können in Vollmacht der ausländischen Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen.
* Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst auch den Familiennachzug des Ehegatten und minderjähriger lediger Kinder der Fachkraft, wenn die Einreise in zeitlichem Zusammenhang) erfolgt.
* Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein freiwilliges Angebot. Von Gesetzes wegen steht den Fachkräften und ggf. ihren Familienangehörigen das reguläre Visumverfahren auch weiter offen.
* Je nach Ausländerbehörde und Anliegen ist die Beantragung über das Internet oder persönlich möglich.
* Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens fällt eine Gebühr in Höhe von 411 Euro an. Die Gebühr ist bereits bei Abschluss der Vereinbarung über die Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens zu entrichten. Die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
* Zuständig: Ausländerbehörde am Ort der Betriebstätte, bei der die ausländische Fachkraft eingesetzt werden soll;

Beschreibung

Beschreibung

Um das Einreiseverfahren zu verkürzen, können Sie als Arbeitgeber in Vollmacht Ihrer künftigen Arbeitskraft das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich an Ausländer, die zu einem bestimmten Aufenthaltszweck nach Deutschland einreisen wollen (z.B. zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung als Fachkraft) sowie an deren miteinreisende Familienangehörige, wenn die Einreise in zeitlichem Zusammenhang erfolgt. Der zeitliche Zusammenhang ist gegeben, wenn die Einreise von Familienangehörigen spätestens sechs Monate nach der Einreise der Fachkraft stattfindet.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein freiwilliges Angebot. Von Gesetzes wegen steht Ihnen und Ihrer Fachkraft das reguläre Einreiseverfahren auch weiter offen.

Die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens garantiert nicht die Erteilung eines Visums durch die deutsche Auslandsvertretung.

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