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Salzgitter

Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

* Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
* Betroffene Person muss
o nicht selbständig am öffentlichen Leben teilnehmen können
o die deutsche Staatsangehörigkeit haben
* zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

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