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Salzgitter

* Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen
* Betreute Person muss
o dauerhaft (nicht nur einstweilig) betreut werden oder
o handlungs- oder einwilligungsunfähig sein und von einem öffentlich bestellten Bevollmächtigten oder einer öffentlich bestellten Bevollmächtigten vertreten werden
o die deutsche Staatsangehörigkeit haben
* Zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden

Beschreibung

Beschreibung

Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

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