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Salzgitter

Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle

* Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
* Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund anderer Vorschriften kommt nicht in Betracht
* Verlassen des Bundesgebiets stellt aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls eine außergewöhnliche Härte dar
* Erfüllung der allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

Rechtsfolgen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis:

* Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet
* Anspruch auf Sozialleistungen
* Kein Familiennachzug möglich
* Kein Anspruch auf Integrationskurs, Zulassung zum Integrationskurs nur im Rahmen verfügbarer Kursplätz
* Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde
* Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

Zuständig: Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann nicht nach den allgemeinen Vorschriften verlängert werden. Auch eine Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften kommt nicht in Betracht. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

Es müssen auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis gegeben sein (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, geklärte Identität, kein Ausweisungsinteresse).

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.

Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden.

Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII) und Kindergeld.

Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.

Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.

Erläuterungen und Hinweise