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Salzgitter

Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde

* Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
* wurde Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, kann auch in Deutschland eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden
* dafür muss Lebenspartnerschaft einmalig beim Standesamt nachbeurkundet und im Personenstandsregister eingetragen werden
* Lebenspartnerschaftsurkunde ist eine Form der Personenstandsurkunde
* Standesamt erteilt auf Antrag Lebenspartnerschaftsurkunden
* die Lebenspartner, ihre Vorfahren und Abkömmlinge können Lebenspartnerschaftsurkunden beantragen
* andere Personen haben Recht auf Erteilung von Lebenspartnerschaftsurkunden,
o wenn sie rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder
o wenn sie berechtigtes Interesse glaubhaft machen und die Lebenspartner seit mehr als 30 Jahren verstorben sind
* zuständig: örtliches Standesamt

Beschreibung

Beschreibung

Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.

Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt. 

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:

  • Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
  • Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
  • Ort und Tag der Geburt beider Personen 
  • Geschlecht der Lebenspartner
  • Angaben zur Religionszugehörigkeit

Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?

Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

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