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Salzgitter

Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten

Für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Spezial- und Jahrmärkten können Ausnahmen insbesondere von der Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe zugelassen werden.

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