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Salzgitter

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fahrlehrer/in

* Als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin benötigt man in Deutschland eine Fahrlehrerlaubnis.
* Nur mit dieser Erlaubnis darf man Personen zum Führen von Fahrzeugen ausbilden.
* Auch mit einer entsprechenden Berufsqualifikation aus dem Ausland kann man die Fahrlehrerlaubnis erhalten.
* Dafür muss man die ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
* Das Verfahren heißt „Erteilung der Fahrlehrerlaubnis“.
* Zuständig für das Verfahren sind regional verschiedene Behörden, z.B. Verkehrsämter, Landesdirektionen oder Führerscheinstellen.

Beschreibung

Beschreibung

Die Tätigkeit als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in diesem Beruf arbeiten dürfen, brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Nur mit dieser Erlaubnis dürfen Sie Personen zum Führen von Fahrzeugen ausbilden.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Im Anerkennungs-Verfahren vergleicht die zuständige Stelle (eine Behörde) Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis erfüllen.

Es ist irrelevant, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in welchem Land Sie Ihre Berufsqualifikation erworben haben.

Sie können den Antrag auch aus dem Ausland stellen.

Erläuterungen und Hinweise