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Salzgitter

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

* Ausländerjugendfalknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
* für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
* erneute Beantragung nach Entzug erforderlich
* Beantragung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich
* für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
* ist für höchstens 2 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
* Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
* Besitz eines Jahresjagdscheins oder Ausländerjahresjagdscheins ist Voraussetzung
* wird von der Behörde, die den Jagdschein entzogen hat, wiedererteilt
* zuständig: untere Jagdbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden . Wenn Ihnen der deutsche Falknerjahresjagdschein für ausländische Jugendliche entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.

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