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Salzgitter

Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

* Ausländerfalknerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
* für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
* vorheriger Besitz eines in Deutschland erteilten Falknerjahresjagdscheins
* Mindestalter 18 Jahre
* ist für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
* Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
* Besitz eines Jahresjagdscheins oder Ausländerjahresjagdscheins ist Voraussetzung
* wird von der Behörde erteilt, die den Jagdschein erteilt hat
* zuständig: untere Jagdebhörde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.

Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Jahresjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen Falknerjagdschein besitzen, nur nach bestandener deutscher Falknerprüfung oder einer in ihrem Heimatland bestandenen der deutschen Falknerprüfung gleichwertigen Falknerprüfung ausgestellt werden. Ob eine ausländische Falknerprüfung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die oberste Jagdbehörde.

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