Beschreibung
Beschreibung
Sie können als veranstaltende Person Ihre festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben lassen.
Für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste ist eine Aufhebung nur möglich, wenn Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden kann.
Fällt die Veranstaltung unter die Kategorie Messe, Ausstellung oder Großmarkt, müssen Sie das nicht stattfinden der Veranstaltung lediglich anzeigen.
Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle aufheben lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:
Angaben zur veranstaltenden Person
Bezeichnung der Veranstaltung
Anschrift der Veranstaltung
Begründung der Aufhebung