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Salzgitter

Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst
* Drittstaatsangehörige können zur Teilnahme an einem gemeinnützigen Projekt in Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.
* Den Teilnehmern am europäischen Freiwilligendienst (EFD) wird eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr erteilt.
* Eine zusätzliche Beschäftigung ist neben der Teilnahme am Freiwilligendienst nicht gestattet.
* Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr erteilt.

Die zwischen Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung getroffene Vereinbarung muss die wesentlichen Angaben (Tätigkeitsbeschreibung, Dauer, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung sowie gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen) enthalten.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet.

Erläuterungen und Hinweise