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Salzgitter

Anerkennung als Hygienekontrolleurin und Hygienekontrolleur mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Beschreibung

Beschreibung

Der Beruf der Hygienekontrolleurin beziehungsweise des Hygienekontrolleurs ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen. Wenn Sie eine entsprechende ausländische Berufsqualifikation besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Beruf in dem Bundesland arbeiten. Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt) einreichen.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Behörde Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem Bundesland. Das Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.

Neben der Gleichwertigkeit prüft die zuständige Stelle die weiteren Voraussetzungen. Sie erhalten eine Rückmeldung, nachdem Ihr Antrag geprüft wurde.

Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist und Sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, dürfen Sie in dem Bundesland als Hygienekontrolleurin beziehungsweise Hygienekontrolleur arbeiten. Wenn Ihnen für eine Anerkennung berufliche Qualifikationen fehlen, nennt der Bescheid die wesentlichen Unterschiede. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen.

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