* Außerbetriebsetzung Bewilligung
* Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
* Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
* erforderliche Unterlagen:
* falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
* Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
* ggf. mit Anhängerverzeichnis
* Kennzeichenschilder
* bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
* Verwertungsnachweis oder
* Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
* Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
* Voraussetzungen:
o bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis).
o Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
* Beantragung: persönlich oder in Vertretung; Ausweisdokumente im Original notwendig
* zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde