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Salzgitter

Kraftfahrzeug: Abmeldung - zur Außerbetriebsetzung

* Außerbetriebsetzung Bewilligung
* Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
* Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
* erforderliche Unterlagen:
* falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
* Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
* ggf. mit Anhängerverzeichnis
* Kennzeichenschilder
* bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

* Verwertungsnachweis oder
* Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
* Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
* Voraussetzungen:
o bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis).
o Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
* Beantragung: persönlich oder in Vertretung; Ausweisdokumente im Original notwendig
* zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

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