* Außerbetriebsetzung Bewilligung
    * Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
    * Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
    * erforderliche Unterlagen:
    * falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    * Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    * ggf. mit Anhängerverzeichnis
    * Kennzeichenschilder
    * bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
    * Verwertungsnachweis oder
    * Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    * Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
    * Voraussetzungen:
          o bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis).
          o Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    * Beantragung: persönlich oder in Vertretung; Ausweisdokumente im Original notwendig
    * zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde