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Salzgitter

Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet können mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchgesetzt werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Beschreibung

Beschreibung

Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe, Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “wilde Müllkippen“ betroffen.

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