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Salzgitter

Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter: Genehmigung

Beschreibung

Beschreibung

Die zuständige Stelle kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch eine stellvertretende Person fortgeführt wird, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.

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