Beschreibung
Beschreibung
Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.
Details
Dokumente
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gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass
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Zulassungsbescheinigung Teil II
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Zulassungsbescheinigung Teil I
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Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
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Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
- Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
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Kfz-Kennzeichenschilder
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Zulassungsbescheinigung Teil I
bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:
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Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
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Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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Kfz-Zulassung | 05341 8393000 Derzeitige Telefonnummer |
Links und Downloads
- Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde (PDF)
- Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde (interaktives PDF)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen) (PDF)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen) (interaktives PDF)
- Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges (PDF)
- Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges (interaktives PDF)