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Salzgitter

Waffenschein

Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten.

Voraussetzungen für die Erteilung sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Persönliche Eignung,
  • Haftpflichtversicherung,
  • Zuverlässigkeit,
  • Sachkunde und
  • Bedürfnis.

Die Zuverlässigkeit wird durch die zuständige Behörde überprüft. Der Nachweis der Waffensachkunde ist vom Antragsteller zu erbringen. Ein Bedürfnis kann nur dann anerkannt werden, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist.

Die Gebühren für die Ausstellung eines Waffenscheins belaufen sich abhängig von der Fallkonstellation und Bearbeitungszeit auf mindestens 110 € und höchstens 270 €.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Peter Jobst