Voraussetzungen für die Erteilung sind:
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- Persönliche Eignung,
- Haftpflichtversicherung,
- Zuverlässigkeit,
- Sachkunde und
- Bedürfnis.
Die Zuverlässigkeit wird durch die zuständige Behörde überprüft. Der Nachweis der Waffensachkunde ist vom Antragsteller zu erbringen. Ein Bedürfnis kann nur dann anerkannt werden, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist.
Die Gebühren für die Ausstellung eines Waffenscheins belaufen sich abhängig von der Fallkonstellation und Bearbeitungszeit auf mindestens 110 € und höchstens 270 €.