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Salzgitter

Städtischer Ordnungsdienst

Das Fachgebiet Städtischer Ordnungsdienst erfüllt die Funktionen der Verfolgung, Ahndung und Vollstreckung angezeigter Ordnungswidrigkeiten für alle Ermittlungsbereiche der Stadt Salzgitter.

Das Fachgebiet Städtischer Ordnungsdienst ist die zentrale Bußgeldbehörde für die Verfolgung und Ahndung von allen Ordnungswidrigkeiten, die in der Zuständigkeit der Stadt Salzgitter liegen.

Ein Schwerpunkt ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. 

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
  • Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung
  • Überladung
  • Verkehrsunfall mit Sachschaden
  • Alkohol und Drogen am Steuer
  • Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz (z. B. Lenkzeitüberschreitung)
  • Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung

Geahndet werden die Verstöße der Verkehrsteilnehmer (unter Umständen auch die der Halter der Fahrzeuge). Je nach Schwere und Bedeutung des Verstoßes wird entweder ein Verwarnungsgeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt.

Ein Verwarnungsgeld wird bis 35,00 EUR ausgesprochen. Darüber hinausgehende Beträge werden als Bußgeld geahndet und werden in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen.

Der überwiegende Teil der Ordnungswidrigkeiten liegt im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch Messungen der Polizei und den Stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen der Stadt Salzgitter festgestellt werden.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt durch die städtischen Politessen des Fachdienstes BürgerService, aber auch durch die Polizei. Privatpersonen können ebenfalls Anzeigen erstatten.

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