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Salzgitter

Prostituiertenschutzgesetz

Am 01.07.2017 ist das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) in Kraft getreten.

Es verfolgt das Ziel, die in der Prostitution Tätigen besser zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken und die Kriminalität in der Prostitution (wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei) zu bekämpfen.

Hierzu sieht es insbesondere vor, dass

  • Prostituierte eine regelmäßige gesundheitliche Beratung wahrzunehmen haben und einer Anmeldepflicht unterliegen sowie
  • Prostitutionsgewerbe nur mit gültiger Erlaubnis betrieben werden dürfen.
     

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