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Salzgitter

Informationen zur Leinenpflicht in Salzgitter

Wo muss ich meinen Hund an der Leine führen, wo nicht? Hier haben wir für Sie alle Informationen zusammengestellt.

Kurzübersicht der gültigen Regeln:

Straßen, Plätze, Spielplätze, Märkte und Veranstaltungen

„In Anlagen (zum Beispiel Park-, Garten- und Grünanlagen* gem. § 1 Abs. 2 Gefahrenabwehrverordnung), auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen, Festen und auf den in der Anlage (zu § 5 Abs. 2) bezeichneten Straßen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Auf Sportanlagen, in Freibädern, auf Spiel-, Bolz- und Abenteuerspielplätzen dürfen Hunde – mit Ausnahme von Blindenhunden – nicht mitgenommen werden. Die Leinenpflicht gilt nicht in Bereichen, die als Auslaufwiese für Hunde ausgewiesen sind.“

Hinweis: Eine Liste der Straßen wo Leinenpflicht besteht (§ 5 Absatz 2 Gefahrenabwehrverordnung), finden Sie in der Anlage der  GefahrenabwehrverordnungPDF-Datei132,79 kB

(letzte Seite).

Salzgittersee Hunde müssen am Salzgittersee mit Ausnahme der vier Hundeauslaufwiesen und des Hundebadestrandes an der Leine geführt werden. ( § 5 Abs. 2 Salzgittersee-VOPDF-Datei132,79 kB)
Freie Landschaft:

Hunde sind vom 1. April bis zum 15. Juli - also während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der freilebenden Tiere - im Wald und in der übrigen freien Landschaft anzuleinen. Durch diese Regelungen sollen gerade geborene Rehkitze oder brütende Vögel vor freilaufenden Hunden geschützt werden. Schon ein spielender Hund kann Wildtiere stören und so verschrecken, dass sie sich nicht mehr um ihren Nachwuchs kümmern.

Ausnahme: Hiervon ausgenommen sind Hunde, die zur
befugten Jagdausübung, als Rettungs-und Hütehunde oder von Polizei oder Bundespolizei als Diensthunde eingesetzt werden. Auch Blindenhunde sind eine Ausnahme.

Schongebiete

Es gilt ein Leinenzwang vom 01. Januar bis zum 30. Juni eines jeden Jahres in "Schongebieten" (Städtische Verordnung über Leinenzwang für Hunde innerhalb von Schongebieten in Feld und Forst)

Schongebiete sind alle Waldflächen, alle Gehölzgruppen in der Feldmark und alle Landschaftsschutzgebiete.

Schutzgebiete (NSG, LSG) Eine ganzjährige Leinenpflicht gilt  in den Naturschutzgebieten „Heerter See und Waldgebiet Heerter Strauchholz“, „Köppelmannsberg“, „Speckenberg“,  „Tagebau Haverlahwiese“, „Mittleres Innerstetal mit Kahnstein“ und im Landschaftsschutzgebiet „Osterholz, Südholz, Kassebusch“.
gesamtes Stadtgebiet

Ein Leinenzwang für Hunde, unabhängig ihrer Rassezugehörigkeit, gilt, wenn sie eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und ihre Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit von der Behörde im Einzelfall festgestellt wurde. Die Haltung eines gefährlichen Hundes bedarf der Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden.

Läufige Hündinnen sind in der Öffentlichkeit stets an der Leine zu führen ( Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt SalzgitterPDF-Datei132,79 kB

).

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Aber es gibt keinen allgemeinen Leinenzwang im Stadtgebiet:

Im Bereich des Stadtgebiets der Stadt Salzgitter gibt es keinen allgemeinen Leinenzwang. Das führt dazu, dass ein Hund nur dann an der Leine zu führen ist, wenn es aufgrund der Örtlichkeit (zum Beispiel innerhalb der Innenstadtbereiche der Stadtteile Lebenstedt und Salzgitter-Bad, auf Märkten und Sportanlagen oder in Landschafts- und Naturschutzgebieten), der Jahreszeit oder der behördlichen Einzelfall-Einstufung (siehe oben) der Gefährlichkeit des Hundes (siehe oben) besonders vorgeschrieben ist. 

Eine solche Ausnahme von dem Grundsatz der Leinenfreiheit tritt alljährlich zum 1. April für die Bereiche der freien Landschaft in Kraft (siehe oben "Freie Landschaft"). Das heißt, dass Hunde bis zum 15. Juli in Wäldern, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wiesen sowie den jeweils dazu gehörigen Wegen, aber auch innerhalb des Ortszusammenhangs auf unbebauten Grundstücken, die wegen ihres Charakters als freie Landschaft angesehen werden können, an der Leine zu führen sind.

In Park- und Grünanlagen gilt eine ganzjährige Leinenpflicht. 

Hundebesitzer, die ihren Lieblingen trotzdem in einer naturnahen Umgebung Auslauf geben möchten, können gerne die vier Auslaufwiesen am Salzgittersee sowie den Hundebadestrand auf der Insel im Salzgittersee (siehe oben) nutzen.

Was sind Grünanlagen?

Grünanlagen, in denen Hunde ganzjährig an der Leine zu führen sind, zeichnen sich durch eine parkartige Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern, sowie durch das Vorhandensein von Bänken und Müllbehältern an den Wegen aus. Diese Anlagen werden gepflegt und gesäubert. Charakteristisch für Grünanlagen ist, dass sie vor allem der Erholung und Freizeitgestaltung dienen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / damedeeso
  • Stadt Salzgitter / SZGE
  • Stadt Salzgitter