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Salzgitter

Taubenfütterungsverbot in Salzgitter

Nach § 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Salzgitter (Gefahrenabwehrverordnung) ist das Füttern von wildlebenden Tauben verboten.

Hauptsächlich treten verwilderte Haustauben, angezogen durch die große Anzahl von Freisitzen, Eiscafes, Cafes und Biergärten, in den Fußgängerzonen auf. Große Bestände führen nicht nur zur Verschmutzungen im Straßenraum und an Gebäuden, sondern können auf offenen Märkten und Kinderspielplätzen auch Krankheitserreger und Parasiten verschleppen und übertragen.

Da die verwilderten Haustauben im Stadtgebiet so gut wie keine natürlichen Feinde mehr haben und noch immer zahlreiche Bürger die Tiere füttern, könnte der Bestand weiter ansteigen.

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Bildnachweise

  • PantherMedia / Zden?k Malý