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Salzgitter

Beantragung von Reisepässen

Alle Deutschen können einen Reisepass beantragen. Auch Kinder und Jugendliche können diesen erhalten.

Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur die gesetzlichen Vertreter den Reisepass beantragen. Dies sind in der Regel beide Elternteile gemeinsam.
Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.

Die Antragstellung kann nur dann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.

Zur Prüfung der Unterschrift ist die Vorlage des Ausweises oder einer Kopie notwendig.

Ein persönliches Erscheinen des Passbewerbers ist erforderlich (bitte einen Termin mit dem BürgerCenter ausmachen - Stand: 03.06.2020) da die eigene Unterschrift (ab dem 10. Lebensjahr) mit in den Ausweis eingeschweißt wird und Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr) abgegeben werden müssen.
Auch Kinder unter 6 Jahren müssen zur Identifikation bei der Beantragung anwesend sein!

Für die Beantragung benötigte Unterlagen:

  • 1 neues Lichtbild (biometrisch)
  • den bisherigen Ausweis
  • ggf. die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
  • die Möglichkeit der Abgabe von 2 Fingerabdrücken
  • ggf. die Zustimmung für Minderjährige 


Das Antragsformular kann nicht vorher ausgefüllt werden, da es direkt im BürgerCenter ausgedruckt wird. Die Gebühr beträgt 70,00 Euro, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur 37,50 Euro. (Stand: 03.06.2020: Der Passfotoautomat im Eingangsbereich des Rathauses kann derzeit nicht verwendet werden).

Ein bisheriger Reisepass kann nicht verlängert werden, es muss ein neuer Reisepass mit neuem Bild beantragt werden und es müssen Fingerabdrücke abgegeben werden. In Reisepässe, die bereits einen Chip besitzen, können keine Fingerabdrücke nachträglich eingebracht werden.

Die Abholung eines fertigen Reisepasses (nach vorheriger Terminvereinbarung (Stand: 03.06.2020) kann von einer bevollmächtigten Person erledigt werden. Die Abholung erfolgt am Infotresen des BürgerCenters. Bei der Abholung sind die noch im Besitz befindlichen Ausweise abzugeben, da diese Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Abs. 3 PaßG).

Sollte ein Reisepass verloren gehen, ist der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde anzuzeigen. Sollte der Verlust durch einen Diebstahl erfolgt sein, ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei zu machen.

Weitere Informationen:

Erläuterungen und Hinweise