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Salzgitter

100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland

Am 12. November 1918 gab Deutschlands Revolutionsregierung, der Rat der Volksbeauftragten, allen „mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen das gleiche, geheime, direkte, allgemeine Wahlrecht“.

Am 19. Januar 1919 war es dann so weit: Frauen wählten zum ersten Mal das deutsche Parlament mit – und ließen sich hineinwählen. Ein Riesenschritt in die Gleichberechtigung – und 87 Prozent aller wahlberechtigten Frauen gingen ihn mit!

Von 300 Kandidatinnen wurden 37 in den Reichstag gewählt, diesen Anteil von knapp neun Prozent
erreichte erst wieder der Deutsche Bundestag 1983.

Weitere Informationen und Kommentare von Politikerinnen unten im Flyer zum Download.

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Bildnachweise

  • LAG Frauen-und Gleichstellungsbeauftragte Niedersachsen