Die Untersagung gilt bei Temperaturen ab 20 Grad von 10 bis 18 Uhr für:
- Wasserentnahmen aus Brunnen,
- Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern sowie für
- Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Für die Beregnung und Bewässerung von:
- Land- und Forstwirtschaftlichen Flächen
- öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten
- sowie von Sportanlagen wie Fußball- und Golfplätzen
Die zeitliche Beschränkung soll verhindern, dass es durch Wasserentnahmen zu einer Verschlechterung der Wasserqualität in den Gewässern kommt und somit die sparsame Verwendung des Wassers sicherstellen.
Die Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut ist hier einsehbar ( zeitliche Beschränkung für die WasserentnahmePDF-Datei135,57 kB
).Zur Erläuterung:
Im späten Frühjahr und in den Sommermonaten verdunstet besonders am Tag ein Großteil des verregneten Wassers. Dabei sind die Verdunstungsanteile über den Tag verteilt nicht konstant, der Anteil in der Zeit von 10 bis 18 Uhr ist bereits ab einer Temperatur von 20 Grad Celsius sehr viel höher. Die steigenden Temperaturen und die damit höhere Verdunstung führen bereits ohne Entnahmen zu einer verminderten Wasserführung der Gewässer. Oberflächengewässer werden durch das Grundwasser oder durch den Oberflächenabfluss gespeist.
Ziel ist unter anderem, einen guten mengenmäßigen Zustand des Grundwassers und der Oberflächengewässer bei den trockenen Wetterverhältnissen in den Sommermonaten zu sichern. Bei Bewässerungen in der verdunstungsreichen Zeit besteht kein verhältnismäßiger Nutzen der Gewässerbenutzung. Vielmehr wird Grundwasser und Oberflächenwasser in ihrer Menge ohne einen effektiven Nutzen stark beeinflusst. Auch phasenweise vermehrte Niederschläge haben auf den Gewässerkreislauf eine zeitverzögerte Wirkung.
Wer Fragen hat, kann sich wenden an: wasserstadt.salzgitterde.