Aufgrund des Schneefalls der vergangenen Nacht, der sich am heutigen Morgen fortsetzte, ist der Winterdienst des Städtischen Regiebetriebes (SRB) mit Räum- und Streufahrzeugen und dem verfügbaren Personal für fußläufige Räum- und Streuarbeiten dauerhaft im Stadtgebiet im Einsatz. Derzeit sind 10 Räumfahrzeuge, davon acht Fahrzeuge im Zweischichtbetrieb, auf den Strecken mit hoher Priorität im Einsatz. In den Grünanlagen und städtischen Friedhöfen sind weitere Kleinfahrzeuge im Winterdiensteinsatz und räumen bei Bedarf Schnee oder streuen abstumpfende Streumittel. Auf die Straßen wird Feuchtsalz aufgebracht. Das ist eine Mischung aus 70 Prozent Auftausalz und 30 Prozent Sole.
Priorität beim Schneeräumen und Entglätten haben verkehrswichtige Straßen und solche, auf denen ein nicht unerheblicher Verkehr stattfindet. Das sind zum Beispiel die Hauptstraßen, Wege zu Arbeitsstätten, Rettungswege oder Buslinien.
Die Berufsfeuerwehr der Stadt Salzgitter verzeichnete bis einschließlich heute 12 Uhr keine Häufungen von witterungsbedingten Einsätzen der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes. Lediglich ein Auto ist auf der Kreisstraße 21 zwischen Gebhardshagen und Lobmachtersen auf gerader Strecke in den Graben gefahren. Eine Person wurde vom Rettungsdienst betreut.
Der Fachdienstleiter der Berufsfeuerwehr Arne Sicks betont: „Die aktuelle Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes gilt bis heute Abend weiter. Auch in der kommenden Nacht kann es auf Salzgitters Straßen trotz Einsatz des Winterdienstes glatt werden. Meine Bitte an alle Verkehrsteilnehmenden: Fahren Sie langsam und vermeiden Sie unnötige Fahrten. Auch Fußgängerinnen und Fußgänger sollten auf möglicherweise rutschigen Gehwegen vorsichtig sein.“
Anwohnerpflichten beim Winterdienst:
Der Betriebsleiter des SRB Dietrich Leptien ergänzt zu den Gehwegen: „Damit Fußgängerinnen und Fußgänger sicher laufen können, bitte ich alle Grundstückseigentümer, die Pflicht zum Winterdienst wahrzunehmen, die bei Schnee und Winterglätte gilt.“
Anlieger von an Straßen grenzenden Grundstücken müssen Gehwege und gefährliche Fahrbahnstellen räumen und mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln bestreuen. Gehwege sind mindestens in einer Breite von 1,50 m von Schnee zu räumen und bei Winterglätte bestreut zu halten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein 1,50 m breiter Streifen neben oder am Rand der Fahrbahn freizuhalten. Der Winterdienst ist an Wochentagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.