Inhalt anspringen

Salzgitter

Start von „i-Kfz“: Kraftfahrzeuge jederzeit und überall online zulassen

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Salzgitter können ab sofort rund um die Uhr von zuhause ihr Fahrzeug online zulassen. Dies ist über die internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ möglich.

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Salzgitter können ab sofort rund um die Uhr von zuhause ihr Fahrzeug online zulassen. Dies ist über die internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ möglich.

Über das entsprechende Portal "i-Kfz" sind ab sofort Zulassungen von Neufahrzeugen, Wiederzulassungen abgemeldeter Fahrzeuge, Umschreibungen zugelassener Fahrzeuge mit und ohne Halterwechsel, Tageszulassungen sowie Außerbetriebsetzungen („Abmeldungen“) online möglich. Damit wurde auch die 4. Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung in Salzgitter umgesetzt. 

Die Bürgerinnen und Bürger haben nun einige Vorteile: Es erspart den Weg zur Zulassungsstelle sowie die Wartezeit vor Ort und durch die vollautomatisierte Überprüfung ist ein sofortiges Losfahren mit dem zugelassenen Fahrzeug möglich. Darüber hinaus sind auch die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Zulassung vor Ort reduziert. 

Zu erreichen ist das Portal über: Internetbasierte Fahrzeugzulassung

 https://stadt-salzgitter-ikfz4.govconnect.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTIFIER=salzgitter_stadt  (Öffnet in einem neuen Tab)

Wie funktioniert i-Kfz? 

i-Kfz kann sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen verwendet werden. 

 Privatpersonen benötigen hierfür:

  • BundID Konto (https://id.bund.de/de)
  • einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive persönlichem Pin (sofern die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder eID-Karte nicht freigeschaltet sein sollte, kann die Funktion in den BürgerCenter aktiviert werden)
  • Smartphone oder Kartenlesegerät
  • AusweisApp2

Juristische Personen identifizieren sich über ihr Unternehmenskonto mit einem Elster-Zertifikat ( https://mein-unternehmenskonto.de/mup/start (Öffnet in einem neuen Tab)). Außerbetriebsetzungen können auch ohne elektronische Identifikation nur anhand der Fahrzeugpapiere und Kennzeichen durchgeführt werden. 

 Um i-Kfz nutzen zu können, muss das Fahrzeug über Zulassungsdokumente verfügen, die nach dem 01.01.2015 beziehungsweise dem 01.01.2018 ausgestellt wurden, da erst seit diesen Daten die erforderlichen Sicherheitscodes auf den Zulassungsbescheinigungen und Stempelplaketten vorhanden sind. Je nach Zulassungsvorgang werden weitere Unterlagen notwendig. 

Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder PayPal. 

Sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Bürgerinnen und Bürger direkt nach der erfolgreichen Zulassung Ihres Fahrzeuges losfahren. Hierzu erhalten sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis, der zum Abruf im Portal bereitsteht. Zehn Tage darf das online zugelassene Fahrzeug mit dem Nachweis und Kennzeichenschildern ohne Siegel- und Hauptuntersuchungsplakette im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Innerhalb dieser Zeit werden die Fahrzeugdokumente und Kennzeichenplaketten nach der abschließenden Sachbearbeitung durch die Zulassungsstelle per Post verschickt. 

Großkundenschnittstelle:

Das i-Kfz-Portal kann nur für Zulassungen genutzt werden, die die eigene Person oder das eigene Unternehmen betreffen. Zulassungen für andere Personen sind nicht möglich. 

Ausgenommen hiervon sind – neben Außerbetriebsetzungen – Anträge über die sogenannte Großkundenschnittstelle. Als Großkunde können sich beim Kraftfahrt-Bundesamt juristische Personen registrieren lassen, die jährlich mehr als 500 Zulassungsvorgänge durchführen 
(z. B. Autohäuser, Versicherungen, Zulassungsdienstleister). 

Bürgerinnen und Bürger können auch über solche Drittanbieter Zulassungen online durchführen lassen. Die Stadt Salzgitter weist allerdings darauf hin, dass auf Angebote und insbesondere die Preisgestaltung von Drittanbietern seitens der Zulassungsbehörden kein Einfluss genommen werden kann und so zum Teil deutlich erhöhte Kosten – auch gegenüber einer Zulassung vor Ort – verlangt werden. Es wird daher dazu geraten, bei der Auswahl der genutzten Internetseite gegebenenfalls einen Blick ins Impressum zu werfen und auf den Ursprung des Anbieters zu achten. 

Für Fragen rund um das Thema „internetbasierte Zulassung“ steht den Bürgerinnen und Bürgern die Zulassungsstelle der Stadt Salzgitter gerne zur Verfügung. 

 Weitere Auskünfte: 

Kontakt Zulassungsstelle (Tel. 05341/839-3000, E-Mail  zulassungsstellestadt.salzgitterde)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Boris Zerwann