Inhalt anspringen

Salzgitter

Sondersitzung des Rates am 30. Juni

Die nächste öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Salzgitter findet am Montag, 30. Juni, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses in Salzgitter-Lebenstedt statt (Sondersitzung).

Einziger Tagesordnungspunkt sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Diese sollen im Haushaltsjahr 2025 nicht auf den tagesaktuell prognostizierten, aufkommensneutralen Hebesatz erhöht und somit in 2025 auf eine unmittelbare Anpassung im Zuge der Grundsteuerreform des Bundes und des Landes Niedersachsen verzichtet werden.

Es verbleibt folglich im Haushaltsjahr 2025 bei den vom Rat der Stadt Salzgitter am 17.12.2024 beschlossenen Hebesätzen:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 390 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B): 540 v. H.

Es bleibt weiterhin die Neubewertung möglichst aller Grundstücke in Salzgitter nach dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz vom 07.07.2021 durch die Finanzverwaltung Niedersachsen abzuwarten, um von Seiten der Stadt Salzgitter verlässlichere Entscheidungen hinsichtlich der aufkommensneutralen Hebesätze der Grundsteuer A und B treffen zu können.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel sieht in der aktuellen Diskussion um die Hebesätze zur Grundsteuer A und B im Zuge der Grundsteuerreform des Bundes und des Landes Niedersachsen nicht allein eine technische Frage der Aufkommensneutralität, sondern eine grundsätzliche politische Entscheidung mit weitreichender Signalwirkung.

Änderungsantrag:

Hierzu gibt es auch einen Änderungsantrag der Ratsgruppe Grüne - Die PARTEI. Die Ratsgruppe möchte vom Stadtparlament beschließen lassen, dass die Hebesätze auf den tagesaktuell prognostizierten, aufkommensneutralen Hebesatz zu erhöhen sind. Somit eine Anpassung im Zuge der Grundsteuerreform des Bundes und des Landes Niedersachsen durchzuführen ist.

Damit sollen im Haushaltsjahr 2025 folgende Hebesätze festgesetzt werden:

  • Für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A): 645 v.H.
  • Für die Grundstücke (Grundsteuer B): 600 v.H.

Ratsinformationssystem:

Erläuterungen und Hinweise