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Salzgitter

Abräumung abgelaufener Grabstellen

Gemäß Friedhofsatzung gibt der Städtische Regiebetrieb (SRB) der Stadt Salzgitter bekannt, das folgende Gräber auf den städtischen Friedhöfen eingeebnet werden: Erdreihengräber des Jahrgangs 1995 und Kindergräber des Jahrgangs 2005 sowie der Urnenreihengräber aus dem Jahr 2005.

Die von der Abräumung betroffenen Friedhofsteile werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Die vorgesehenen Gräber werden zum Teil durch Hinweisschilder markiert.

Auch Wahlgrabstätten der genannten Jahrgänge sind von der beabsichtigten Abräumung betroffen, sofern Ruhefristen der Gräber abgelaufen sind.  Allen Nutzungsberechtigten von Wahlgrabstätten wird empfohlen, die in der Erwerbsurkunde begrenzte Laufzeit im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung zu überprüfen.

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Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter SRB