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Salzgitter

Planfeststellungsbeschluss für die Renaturierung der Fuhse

Der Plan für die Renaturierung der Fuhse mit Anlage auentypischer Elemente wurde gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf Antrag der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.08.2024 am 05.06.2025 festgestellt.

Der Fuhseabschnitt zwischen Lebenstedt und Salder soll renaturiert werden.

Dieser Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen vom 12.06.2025 bis 25.06.2025 ausgelegt.

Der Planfeststellungsbeschluss kann im oben genannten Zeitraum beim Fachgebiet Umwelt, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter während folgender Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Mittwoch: 9 bis 15 Uhr, Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie Freitag und vor Feiertagen: 9 bis 12 Uhr

Die Bekanntgabe der Räumlichkeit erfolgt nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon: 05341 / 839-3919.

Durch die Einsichtnahme entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Salzgitter  https://www.salzgitter.de/rathaus/buergerservice/antragsunterlagen.php unter dem Titel Planfeststellungsbeschluss „Renaturierung der Fuhse mit Anlage auentypischer Elemente“ zur allgemeinen Einsicht ebenfalls im oben genannten Zeitraum veröffentlicht.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist, gilt der Planfeststellungsbeschluss gemäß § 74 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Foto: Ingenieurbüro agwa