Der Fachdienst BürgerService, Ausländerangelegenheiten und Wahlen weist darauf hin, dass bis zum Stichtag 19.01.2025 Führerscheine von Bürgerinnen und Bürgern getauscht werden müssen, die noch im Besitz eines alten (rosafarbenen oder grauen) Papierführerscheins sind und 1971 oder später geboren wurden.
Für diejenigen, die bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, enden die Fristen in den kommenden Jahren unabhängig vom Geburtsjahr gestaffelt. Entscheidend ist das Datum der Ausstellung des EU-Kartenführerscheins. Eine Übersicht dazu findet sich auf der Internetseite der Stadt Salzgitter
Bürgerinnen und Bürger, die vor 1953 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, haben bis zum 19.01.2033 Zeit für den Umtausch.
Der Fachdienst BürgerService, Ausländerangelegenheiten und Wahlen weist ferner darauf hin, dass die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zum 01.01.2025 aufgrund gestiegener Herstellungs- und Versandkosten der Bundesdruckerei angehoben wurde. Für den Umtausch eines Papierführerscheins inklusive Direktversand nach Hause werden daher nun 32,90 Euro erhoben.
Termine für die Beantragung des Führerscheinumtauschs können online auf der Internetseite der Stadt Salzgitter (www.salzgitter.de) oder telefonisch unter der Telefonnummer 05341/839-3000 vereinbart werden.