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Salzgitter

Informationen zur Bundestagswahl

Viele der rund 68.000 Wahlberechtigten haben bereits von der Möglichkeit der Briefwahl für ihre Stimmenabgabe bei der Bundestagswahl am 23. Februar Gebrauch gemacht.

Briefwahl:

Bis Montag, 17. Februar, 15 Uhr, wurden von den Briefwahlbüros über 11.000 Briefwahlanträge bearbeitet (12.257 waren es insgesamt 2021).

Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht mehr möglich, da die rechtzeitige Zustellung der Unterlagen per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. Wegen der Postlaufzeiten wird allen Interessierten generell geraten, Briefwahl ab Mittwoch nur noch direkt in den Briefwahlbüros zu beantragen und abzuholen.

Unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und - wenn vorhanden - der übersandten Wahlbenachrichtigung kann noch bis Freitag unmittelbar in den Briefwahlbüros gewählt werden.

In der Außenstelle Salzgitter-Bad und im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt ist das Briefwahlbüro zur Bundestagwahl noch zu folgenden Zeiten geöffnet:

Die Briefwahlbüros sind barrierefrei zu erreichen.

Die Beantragung und Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit entsprechender Vollmacht und für maximal vier Personen möglich. Bei plötzlicher schwerer Erkrankung kann der Wahlschein und auch die Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 22. Februar, in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr sowie am Wahlsonntag von 8.00 bis 15.00 Uhr beantragt und ausgestellt werden. Für Rückfragen steht das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 05341 / 839-3665 zur Verfügung.

Informationen zum Wahlsonntag:

Nicht vergessen: die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Wahlberechtigt sind Deutsche, wenn sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben, nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Das Wahlbüro weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag, 18.00 Uhr, im Hausbriefkasten des Rathauses in Salzgitter-Lebenstedt vorliegen müssen.

Wer am Wahlsonntag seine Wahlbenachrichtigung nicht auffinden kann, kann trotzdem wählen. Es kommt nämlich allein auf die Eintragung im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahllokals an. Wer dort eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wahrnehmen.

Wahlpräsentation:

Über aktuelle Live-Seiten informiert die Stadt Salzgitter am Sonntag, 23. Februar, über den Ausgang der Bundestagswahl. Die Ergebnisse aus den einzelnen Stimmbezirken erscheinen direkt nach ihrem Eingang im Wahlbüro auch im Internet auf der Webseite salzgitter.de.

Ab etwa 18.45 Uhr ist mit den ersten Resultaten zu rechnen. Betrachtet werden kann das Teilergebnis der Stadt Salzgitter aufgeteilt nach Erst- und Zweitstimmen. Parallel dazu läuft bereits ab 18 Uhr die städtische Wahlpräsentation im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt. Über Großleinwände kann das Wahlgeschehen vor Ort verfolgt werden.

Wahlkreis 49 - Kreiswahlleitung:

Der Wahlkreis 49 – Salzgitter - Wolfenbüttel - umfasst die Gebiete der kreisfreien Stadt Salzgitter, des Landkreises Wolfenbüttel und vom Landkreis Goslar die Städte Langelsheim und Seesen sowie die Gemeinde Liebenburg.

Die Kreiswahlleitung obliegt bei der Bundestagswahl 2025 dem Landkreis Wolfenbüttel. Dort ist auch am Wahlsonntag das Gesamtergebnis des Wahlkreises abrufbar.

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Bundeswahlleiterin:

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