Der o.g. Bebauungsplan ist mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nr. 17 am 09.07.2025 rechtsverbindlich geworden.
Der Bebauungsplan, die Begründung zum Bebauungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung werden vom Tage der Bekanntmachung an dauernd zur Einsichtnahme im Fachgebiet Stadtplanung (Rathaus, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt) bereitgehalten.
Sprechzeiten:
- Montag, Dienstag, Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz
Fachgebiet Stadtplanung