Inhalt anspringen

Salzgitter

Rechtskraft des Bebauungsplans Leb 161, 1. Änderung für Salzgitter-Lebenstedt „Zentraler Versorgungsbereich Gesemannstraße“

Der o.g. Bebauungsplan ist mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nr. 17 am 09.07.2025 rechtsverbindlich geworden.

Der Bebauungsplan, die Begründung zum Bebauungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung werden vom Tage der Bekanntmachung an dauernd zur Einsichtnahme im Fachgebiet Stadtplanung (Rathaus, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt) bereitgehalten.

Sprechzeiten:

  • Montag, Dienstag, Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

Fachgebiet Stadtplanung 

 

Weitere Informationen:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter
  • Stadt Salzgitter