Die Übertragung unterbleibt, wenn innerhalb von drei Monaten ab Mittwoch, 5. März 2025 Verbandsmitglieder mit mindestens einem Drittel der Stimmrechte die Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Vorstandes beim Ministerium beantragen und auf der Mitgliederversammlung ein Vorstand gewählt wird.
Anträge wären an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Calenberger Straße 2, 30169 Hannover, zu richten.
Die Aufstellung der Grundstücke, Kartenmaterial und die Grundstückswerte sowie das Bankguthaben des Verbandes können vom 5. März bis 1. April 2025 bei der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter-Lebenstedt, Zimmer 10.06, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.