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Salzgitter

Ab 1. Mai 2025: Änderung bei Anträgen von Ausweisdokumenten

Ab dem 1. Mai gibt es eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten. Ab dem 1. Mai sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung von hoheitlichen Identitätsdokumenten nicht mehr zulässig. Darauf weist der Fachdienst Bürgerservice, Ausländerangelegenheiten und Wahlen der Stadt Salzgitter hin.

Ab dem 1. Mai gibt es eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten. Ab dem 1. Mai 2025 sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung von hoheitlichen Identitätsdokumenten nicht mehr zulässig. Darauf weist der Fachdienst Bürgerservice, Ausländerangelegenheiten und Wahlen der Stadt Salzgitter hin.

Wichtig: Die Umsetzung des digitalen Lichtbilds betrifft die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose, elektronischen Aufenthaltstiteln und anderen Dokumenten. 

Wichtig 2: Künftig müssen Lichtbilder ausschließlich in digitaler Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege an das BürgerCenter und die Ausländerbehörde übermittelt werden.

Diese Maßnahme soll das Pass- und Ausweiswesen weiter digitalisieren und die Prozesse effizienter gestalten. Die Bilder können entweder direkt in der Stadt Salzgitter (Rathaus Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6-8 und Außenstelle Salzgitter-Bad, Marktplatz 11) oder bei einem zertifizierten Fotostudio gemacht werden. 

Wichtig3: Die digitalen Passbilder werden vom Anbieter direkt und sicher an die Stadt Salzgitter übermittelt, indem das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochgeladen wird. Die Kundin/der Kunde erhalten dann den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen das BürgerCenter beziehungsweise die Ausländerbehörde das Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Welche Kosten der Anbieter erhebt, muss direkt erfragt werden. 

Wer sein Passfoto direkt in der Stadtverwaltung in Lebenstedt oder in der Außenstelle Salzgitter-Bad anfertigen lässt, muss zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Dokuments eine bundeseinheitliche Gebühr von sechs Euro bezahlen. Die Gebühr in Höhe von sechs Euro ist zu erheben, da die Stadt Salzgitter die Lichtbilder mit einem PointID®-System der Bundesdruckerei erstellen lässt. 

Werden der Personalausweis und der Reisepass zusammen beantragt, ist die Gebühr für die Bürgerinnen und Bürger nur einmalig, also pro Lichtbild und nicht pro Dokument, zu erheben (ebenfalls beim elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweis). Die Gebühr fällt auch bei der Lichtbilderstellung für vorläufige Dokumente an.

Wichtig 4: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, wann die Geräte für die Stadt Salzgitter von der Bundesdruckerei ausgeliefert werden können. Aus unterschiedlichen Gründen (unter anderem aufgrund Lieferschwierigkeiten) ist der Rollout der PointID®-Systeme noch nicht an dem Punkt, an dem er hätte sein sollen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder über den 1. Mai 2025 hinaus und zunächst bis zum 31. Juli 2025 weiter zu erlauben. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Lieferung in den nächsten beiden Monaten erfolgen wird. 

Die Bürgerinnen und Bürger werden über die Aufstellung der PointID®-Systeme und die Umstellung auf die digitalen Lichtbilder rechtzeitig informiert werden.

In dieser Übergangsphase können weiterhin papierbasierte Passbilder vorgelegt werden.

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Bildnachweise

  • PantherMedia / Karsten Ehlers