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Salzgitter

Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Liedingen – Bleckenstedt/Süd

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Liedingen – Bleckenstedt/Süd (Industrieleitung Salzgitter).

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der Provisorischen 220-kV-Leitung UW Hallendorf – UW Bleckenstedt/Süd, Provisorium Trafo

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellungsbehörde, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. 

 

Für das Vorhaben und die mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den folgenden Gemeinden und Gemarkungen beansprucht:

 

Gemeinde Vechelde            Gemarkung Köchingen, 

 

Stadt Salzgitter                    Gemarkungen Sauingen, Bleckenstedt, Hallendorf,

                                                    

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Einrichtung der provisorischen 220-kV-Leitung UW Hallendorf – UW Bleckenstedt/Süd, Provisorium Trafo mit einer Länge von ca. 2000 m zwischen der Autobahn A39 und dem Stichkanal Salzgitter südwestlich von Bleckenstedt. 

Ausgehend vom Gelände des UW Hallendorf verläuft das Provisorium nach Osten, kreuzt die 110-kV-Leitung Gleidingen – Haverlahwiese der Avacon Netz GmbH und überquert anschließend das Hallendorfer Holz über eine Länge von ca. 315 m. Nach ca. 1.200 m kreuzt das 220-kV-Provisorium die eingleisige Trasse der Anschlussbahn der 

Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung hat die Vorhabenträgerin einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung von temporären Anlagen in und an oberirdischen Gewässern nach § 36 WHG i.V.m. § 57 NWG beantragt. Über die Gewährung der Benutzung von Gewässern entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Die Entscheidung erfolgt im Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde. 

 

II.

 

(1) Die Planfeststellungsunterlagen werden in der Zeit vom 

 

19.06.2023 bis einschließlich zum 18.07.2023

 

unter dem Titel „provisorische 220-kV-Leitung UW Hallendorf – UW Bleckenstedt/Süd, Provisorium Trafo“ auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch Veröffentlichung im Internet ersetzt. Maßgeblich ist der Inhalt der dort veröffentlichten Unterlagen.

 

 

Daneben liegen die Unterlagen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei der 

 

Stadt Salzgitter, 

Joachim-Campe-Straße 6-8, 

38226 Salzgitter, 

 

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