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Salzgitter

Genehmigung Errichtung von 7 Windenergieanlagen – Windpark Schacht Konrad II

Die WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co.KG hat mit Schreiben vom 30.03.2023 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windenergieanlagen beantragt. Genehmigung ist erteilt.

Standort der Anlagen ist:

  • in der Gemarkung Üfingen, Flur 4, Flurstücke 105/2; 230; 105/3;
  • in der Gemarkung Sauingen, Flur 3, Flurstücke 76; 75/3; 75/4; 201; 88/1 und 87;
  • in der Gemarkung Sauingen, Flur 3, Flurstücke 88/1 und 87 und Flur 4, Flurstücke 202; 94/1; 95;
  • in der Gemarkung Sauingen, Flur 4, Flurstücke 96/4; 240; 96/3, 97, 210 und Flur 3, Flurstücke 85, 83/4, 83/5,
  • in der Gemarkung Sauingen, Flur 3, Flurstücke 83/4; 85; 83/5; 209; 80/29; 78/4;
  • in der Gemarkung Sauingen; Flur 4. Flurstücke 145/1; 145/3; 145/4; 214/1; 98 und Flur 3, Flurstücke 220/15; 146/3;
  • und in der Gemarkung Sauingen, Flur 4, Flurstücke 102; 206/3; 103; 203; 95; 96/1; 96/3; 211.

Die Genehmigung für die Windenergieanlagen wurde mit Bescheid vom 30.03.2023 erteilt und enthält Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. 

Auslegungsfrist

Der vollständige Genehmigungsbescheid mit den dazu gehörenden Antragsunterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen, usw.)
können in der Zeit vom
               15.11.2023 bis zum 01.12.2023

  • im Internetauftritt der Stadt Salzgitter unter  www.salzgitter.de/auslegungen (Öffnet in einem neuen Tab),
  • im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in 
    Niedersachsen ( https://uvp.niedersachsen.de (Öffnet in einem neuen Tab))
  • sowie bei der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6 – 8 in 38226 Salzgitter, 
    Fachgebiet Umwelt, Frau Runge (05341 / 839-4098, Zimmer 10.05 Hochhaus Rathaus)

    zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
    Montag bis Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
    Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag und an Tagen vor Feiertagen von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben als zugestellt gilt. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter