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Liveticker:
- Seit dem 7. Mai gilt in Niedersachsen eine neue Absonderungsverordnung. Informationen dazu finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab). Ebenfalls ist am 29. April eine neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft getreten. Sie finden sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
- Die Stadt Salzgitter hat bezogen auf die Einrichtungsbezogene Impfpflicht eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen an das Gesundheitsamt erlassen. Diese finden Sie hierPDF-Datei133,13 kB.
- Alle Fachdienste und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung sind telefonisch und per E-Mail zu den bekannten Sprechzeiten zu erreichen. Für eine persönliche Vorsprache in den Dienststellen der Stadtverwaltung ist vorab ein Termin mit der einzelnen Organisationseinheiten oder eine Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) zu vereinbaren. Ausnahme für das BürgerCenter Lebenstedt: donnerstags von 13.30 bis 17 Uhr, Pass- und Personalausweis-Angelegenheiten, auch Vorsprache ohne Termin.
- Hotlines:
Bürgertelefon: 05341 / 839-7000 (allgemeine Fragen rund um den Dienstbetrieb im Rathaus),
Erreichbarkeit Montag bis Mittwoch 09.00 – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr, Donnerstag 09.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr , Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr
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Corona-Hotline (Gesundheitsamt): 05341 / 839-5000 (Fragestellungen zu Corona - keine Impfterminvergabe!),
Erreichbarkeit: Montag bis Mittwoch: 9 bis 16.30 Uhr, Donnerstag: 9 bis 18 Uhr, Freitag: 9 bis 13 Uhr - Kontaktaufnahme zum Bürgercenter, zum Standesamt und zur Ausländerstelle: Nutzen Sie die Kontaktformulare
BürgerCenter / Ausländerstelle (Öffnet in einem neuen Tab) / Standesamt (Öffnet in einem neuen Tab)
Aktuelles:
Dashboard: Fallzahlen, Inzidenz und Impfstatus
Wo kann ich mich in Salzgitter impfen lassen?
Wo kann ich in Salzgitter Schnelltests machen?
Das Gesundheitsamt hat zahlreiche Einrichtungen benannt, in denen eine Schnelltestung in Salzgitter kostenlos möglich ist.
Was tun bei einem positiven Sars-CoV-2 Antigentest?
Aktuell kommt es auch in Salzgitter immer noch zu einer hohen Zahl an täglichen Corona-Neuinfektionen. Was ist zu tun, wenn ein Corona-Schnelltest zu Hause oder in einem Testzentrum zu einem positiven Ergebnis führt?
Was muss ich tun, wenn mein Sars-CoV-2 PCR-Test positiv ist?
- Absondern (nach Hause gehen) und persönliche Kontakte einstellen, auch zu Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben.
- Sollte die positiv getestete Person eine Schule, eine Kindertagesstätte oder Krippe besuchen, informieren Sie die Einrichtung über die Absonderung.
- Sie bekommen vom Gesundheitsamt eine Email mit allen wichtigen Informationen. Lesen Sie diese bitte gründlich und handeln Sie danach.
Der Quarantänebescheid und der Genesenenbescheid sind in der Email enthalten. Dort steht drin wie lange Sie in Quarantäne müssen und wann Sie sich wie freitesten können. - Kontaktliste erstellen mit den Personen, zu denen in den vergangenen zwei Tagen vor Durchführung des Tests bzw. zwei Tage vor Erkrankungsbeginn bis zur Absonderung ein enger Kontakt bestand.
- Weitere Informationen per E-Mail über coronastadt.salzgitterde
Was ist ein enger Kontakt?
- Alle Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben (Familie, Wohn-/ Lebensgemeinschaft, etc.), sofern diese Personen im o.g. Zeitraum anwesend waren.
- Personen, zu denen Sie länger als 10 Minuten Kontakt hatten und dabei weniger als 1,5 Meter Abstand eingehalten haben und keine OP- oder FFP2-Maske getragen haben.
- Personen, mit denen Sie ohne OP- oder FFP2-Maske direkt gesprochen haben (sog. face-to-face-Kontakt). In dieser Situation spielt die Gesprächsdauer keine Rolle. Es reichen schon kurze Kontakte aus.
- Personen, die direkten Kontakt zu Ihren Atemwegs-Sekreten oder Körperflüssigkeiten hatten (z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Mund-zu-Mund-Beatmung, etc.)
Die Kontaktliste soll für jede enge Kontaktperson folgende Informationen enthalten:
- Vor- und Nachname, Geschlecht, Alter
- Anschrift (Straße Haus-Nr., PLZ Ort)
- Erreichbarkeit: Telefonnummer (bevorzugt Handynummer), E-Mail
- Datum des letzten Kontaktes zu Ihnen
- Kontaktperson innerhalb oder außerhalb des eigenen Haushalts
(Die Kontaktliste wird ggf. vom Gesundheitsamt angefordert.)
Kontaktpersonen müssen Sie über Ihre Infektion und deren Pflicht zur Absonderung informieren!
Welche Corona-Regeln gelten in Salzgitter?
Landes-Verordnung
In Niedersachsen ist am 29. April eine neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft getreten, die auch für Salzgitter gilt. Sie finden sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) .
Verordnung des Landes Niedersachsen
Neue Corona-Landesverordnung seit 29. April
Die Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 hat das Land Niedersachsen bis zum 25. Mai 2022 verlängert.
Im Wesentlichen bleiben die in der Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen unverändert erhalten.
Aufgehoben:
Testverpflichtungen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und an Schulen (ab 2. Mai).
Ich bin von der Impfpflicht betroffen, was muss ich tun?
Wenn Sie zu der Personengruppe gehören, die von der Einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz) betroffen sind, müssen Sie folgendes beachten:
Das Wichtigste in Kürze:
- Meldungen sind seit dem 16.03.2022 vorzunehmen.
- Für die Meldung verantwortlich sind die Einrichtungsleitungen.
- Eine Liste der Einrichtungen, die unter den § 20a IfSG fallen finden Sie hierPDF-Datei207,14 kB
- Zu melden sind ausschließlich diejenigen impfpflichtigen Personen, die einen entsprechenden Immunitätsnachweis nicht erbringen können.
(Nachweis einer Doppel-Impfung, Nachweis einer Genesung oder Nachweis einer ärztlichen Kontra-Indikation gegen die Impfung) - Der notwendige Impfschutz gilt als erfüllt, wenn zwei Impfungen gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen werden können.
- Eine Auffrischungsimpfung ist nicht Teil der Impfpflicht.
- Unter die Impfpflicht fallen alle Tätigen, die nicht nur vorübergehend in der Einrichtung anwesend sind. Somit sind auch Praktikanten, sog. Stunden-Kräfte und Mitarbeiter/innen von Fremdfirmen (z.B. Reinigungskräfte). Eine ausführliche Liste finden Sie hierPDF-Datei206,85 kB
- Einrichtungsleitungen, die der Meldung nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
- Gesetzlich vorgeben ist die Meldung folgender Daten:
- Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes
- und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Personen
- und soweit vorliegend Telefonnummer und E-Mail-Adresse. - Bitte geben Sie auch an, ob die impfpflichtige Person in mittelbarem oder unmittelbarem Patientenkontakt steht.
Wenn die Einrichtungs- beziehungsweise Unternehmensleitung ihrer Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nachgekommen ist, bezieht sich das weitere Verwaltungsverfahren hauptsächlich auf die gemeldete Person. Gem. § 13 Abs. 2 S. 1 VwVfG sind jedoch die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen durch das Gesundheitsamt als notwendige Verfahrensbeteiligte zum Verfahren hinzuzuziehen.
Wie sieht die Quarantäne-Verordnung aus?
Neue Quarantäne-Verordnung ist in Kraft getreten (07.05.2022)
Wichtigste Änderung: Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird im Regelfall auf fünf Tage verkürzt, sofern die Betroffenen mit Ablauf der Frist mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.
Seit 7. Mai gilt in Niedersachsen eine neue Absonderungs-Verordnung. Die Landesregierung setzt damit die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Institutes zu den Regeln für Isolation und Quarantäne um.
Ungeachtet der neuen Regelungen hält Niedersachsen weiterhin daran fest, dass positive Antigentestergebnisse mittels PCR-Testung bestätigt werden müssen. Die Absonderungs-Verordnung enthält darüber hinaus nun auch eine Pflicht für die Anbieter von Teststellen, positiv getestete Personen über die Pflicht zur Absonderung und der Durchführung einer PCR-Testung zu informieren.
Die geänderten Regeln gelten auch für Personen, die sich bereits vor dem 7. Mai in Isolation oder Quarantäne befunden haben.
Detaillierte Grafiken zu den Themen Isolation und Quarantäne:
Wie erreiche ich die Stadtverwaltung?
Alle Fachdienste und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung sind telefonisch und per E-Mail zu den bekannten Sprechzeiten zu erreichen.
Für eine persönliche Vorsprache in den Dienststellen der Stadtverwaltung ist vorab ein Termin unter den unten angegebenen Kontaktdaten der einzelnen Organisationseinheiten oder die Online-Terminreservierung zu vereinbaren.
Ausnahme:
Bürgerinnen und Bürger können im BürgerCenter im Rathaus in Lebenstedt für Pass- und/oder Personalausweis-Angelegenheiten jeweils donnerstags zwischen 13.30 und 17.00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen. Die Kapazitäten sind begrenzt und Wartezeiten müssen eingeplant werden.
Sie haben weitere Fragen zum aktuellen Betrieb der Stadtverwaltung?
Auch das Bürgertelefon ist als zentrale Ansprechstelle der Verwaltung unter der Rufnummer 05341 / 839-7000 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Mittwoch 09.00 – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr, Donnerstag 09.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr , Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr.
Was ist mit der Online-Terminvergabe?
Über die Online-Terminvergabe können Termine gebucht werden.
Hier können Sie Termine online buchen:
Was ist mit der Ausgabe von beantragten Ausweisdokumenten sowie Lebens- und Meldebescheinigungen?
Diese können ohne Termin von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr am Servicepoint des Rathauses in Lebenstedt oder im Eingangsbereich des Kleinen Rathauses in Salzgitter-Bad abgeholt werden.
- Erreichbarkeit: Die Fachdienste der Stadtverwaltung sind für Anliegen und Fragen per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 18 Uhr) erreichbar.
- Bürgertelefon (Verwaltungshotline): 05341 / 839-7000. Für allgemeine Fragen rund um den Dienstbetrieb im Rathaus.
Zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Mittwoch 09.00 – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr, Donnerstag 09.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr , Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr - Corona-Hotline (Gesundheitsamt): 05341 / 839-5000.
Fragestellungen zu Corona, Reiserückkehrende.
Erreichbarkeit: Erreichbarkeit: Montag bis Mittwoch: 9 bis 16.30 Uhr, Donnerstag: 9 bis 18 Uhr, Freitag: 9 bis 13 Uhr.
Kontakt
Wenn ich einen Termin habe, wie komme ich dann ins Rathaus?
Ablauf Ihres Aufenthaltes im Rathaus
Sie gehen zum Servicepoint gleich hinter dem Eingang des Rathauses im Atrium und sagen dort, dass Sie einen Termin bei einem Fachdienst haben und nennen den Namen der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters sowie die Uhrzeit des Termins. Sie werden dann in der Wartezone im Atrium abgeholt.
Nach Beendigung des Termins werden Sie zurück ins Atrium zum Ausgang geleitet.
Abholung von Ausweisdokumenten
Schon beantragte Ausweisdokumente (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe) können ohne Termin zu folgenden Zeiten abgeholt werden:
- In Lebenstedt: Am Infopoint im Atrium:
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr - In Salzgitter-Bad: Im Eingangsbereich des "Kleinen Rathauses".
Hinweise zur Abholung:
Bei Beantragung der Ausweispapiere erhalten Bürgerinnen und Bürger eine Dokumentennummer. Hier können Sie prüfen, ob das Dokument bereits im Rathaus vorliegt. Für die Abholung des Personalausweises muss zudem der PIN-Brief vorliegen. Wenn Sie den PIN-Brief zum Personalausweis nicht erhalten haben, muss leider weiterhin ein Termin mit dem BürgerCenter vereinbart werden, um eine neue PIN zu generieren. Einen Termin dafür können Sie telefonisch unter 05341/839-3812 oder über das Kontaktformular des BürgerCenters vereinbaren.
Ausnahme:
Bürgerinnen und Bürger, die die vorherige Terminbuchung nicht nutzen wollen oder können, haben die Möglichkeit ohne gesonderte Terminvereinbarung zu den üblichen Sprechzeiten ihre Anliegen im BürgerCenter erledigen zu können.
Das BürgerCenter im Rathaus in Lebenstedt hat einen zusätzlichen Schalterplatz geöffnet, an dem Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Terminvereinbarung jeweils donnerstags zwischen 13.30 und 17.00 Uhr Pass- und/oder Personalausweis-Angelegenheiten erledigen können.
"Kleines Rathaus" in Salzgitter-Bad kann mit einem Termin besucht werden
Durch die Öffnung des Dienstgebäudes des "Kleinen Rathaus" in Salzgitter-Bad können Termine mit folgenden dort untergebrachten Stellen ausgemacht werden:
- BürgerCenter
- Aufgabenbereich „Gewerbeangelegenheiten"
- Allgemeiner Sozialer Dienst des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie
- Psychologische Beratungsstelle des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie
Zur Reduzierung der Wartezeiten im BürgerCenter in Salzgitter-Bad werden „gelbe Säcke“, Formulare im Eingangsbereich des "Kleinen Rathauses" herausgegeben.
Hinweis: Der Zutritt zum Gebäude des Kleinen Rathauses erfolgt, wie bei den vorher schon geöffneten anderen städtischen Gebäuden, ausschließlich über vorherige Terminvergabe.
Gebäude des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie kann mit Termin besucht werden
Auch das Dienstgebäude des städtischen Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie in Lebenstedt kann wieder mit einem Termin besucht werden.
Der Zutritt zu den Gebäuden erfolgt jedoch, wie bei den schon vorher geöffneten städtischen Gebäuden, ausschließlich über vorherige Terminvergabe.
Zulassungsstelle:
Termine bei der Zulassungsstelle werden telefonisch und per Online-Terminvergabe (Öffnet in einem neuen Tab) vergeben. Sie erreichen die Zulassungsstelle unter der Telefonnummer 05341 / 839-3000. Sie ist von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 15 Uhr, donnerstags von 8:30 bis 17 Uhr und freitags von 8:30 bis 12 Uhr erreichbar.
Hinweise:
- Spontan vorbeigebrachte Unterlagen ohne vorherige Terminabsprache werden nicht angenommen!
- Wegen der bestehenden Kontaktsperren und diesbezüglicher Sicherheitsvorkehrungen ist nur eine begrenzte Anzahl an Terminen pro Tag möglich.
- Achten Sie bitte darauf, dass alle notwendigen Unterlagen (Vollmachten, SEPA-Mandat etc.) vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Die Kolleginnen und Kollegen der Zulassungsstelle stehen Ihnen bei Fragen gerne bereits bei der Terminvergabe zur Seite.
- Bitte bringen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin bereits die Kennzeichen mit und klären Sie bereits bei Terminvereinbarung, ob die gewünschten Kennzeichen noch verfügbar sind. Auch für den Fall, dass Sie keinen Wunsch haben, lassen Sie sich bitte bereits bei der Terminvergabe ein freies Kennzeichen geben, um entsprechende Schilder prägen zu können. In diesem Fall wird Ihnen keine Wunschgebühr berechnet. Der Zugang zu den Schilderhändlern ist möglich. Diese sind über die Öffnung informiert.
- Die für die Zulassung notwendigen Unterlagen inklusive Schilder werden kontaktfrei über dafür vorgesehene Boxen am Seiteneingang zum Gebäude des ASP (Neißestraße 203) durch die Kunden hinterlegt und vom Personal der Zulassungsstelle entgegengenommen.
- Für eine Aushändigung der fertigen Unterlagen wird in der Regel erneut ein Termin am gleichen Tag vereinbart. Bitte geben Sie daher mit den notwendigen Unterlagen eine Telefonnummer ab unter der Sie erreichbar sind.
- Mit Ausgabe der fertigen Zulassung erhalten Sie eine Rechnung. Eine Zahlung vor Ort ist weder bar noch per EC-Karte möglich!
Alle weiteren notwendigen Informationen erhalten Sie bei der telefonischen beziehungsweise Online-Terminvereinbarung.
Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen
Außerbetriebssetzungen von Fahrzeugen können ausschließlich auf folgende Weise beantragt werden:
- Senden Sie per Post die original Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), den Antrag auf Außerbetriebssetzung sowie je ein Foto der amtlichen Kennzeichen bevor und nachdem Sie diese selbst entstempelt haben an die Zulassungsstelle.
Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen dann zusammen mit einem Gebührenbescheid zurückgeschickt.
Informationen zu Meldeangelegenheiten auf Internetseiten der Bundesbehörden:
- Führungszeugnis (mit eID) - Bundesamt für Justiz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gewerbezentralregisterauskunft (mit eID) - Bundesamt für Justiz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen - Bundesministerium d. Inneren, f. Bau u. Heimat (Öffnet in einem neuen Tab)
- Steuerliche Identifikationsnummer - Bundeszentralamt für Steuern (Öffnet in einem neuen Tab)
Auf den Internetseiten der Stadt Salzgitter abrufbar:
Das Städtische Museum hat geöffnet!
Öffnungszeiten der Stadtbibliotheken
Die Stadtbibliothek Salzgitter hat alle drei Standorte für die Medienausleihe und Rückgabe geöffnet. Noch nicht möglich ist die Nutzung der Internetarbeitsplätze.
Wer Fragen hat, kann sich telefonisch an die Stadtbibliothek wenden (Telefon: 05341/839-3434).
Öffnungszeiten der Stadtbibliotheken:
Stadtbibliothek Lebenstedt
Dienstag bis Freitag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Stadtbibliothek Salzgitter-Bad
Dienstag, Donnerstag, Freitag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Stadt- und Schulbibliothek Fredenberg
Montag, Mittwoch, Freitag 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Volkshochschule der Stadt Salzgitter
Informationen finden Sie hier:
Musikschule der Stadt Salzgitter
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschule telefonisch unter 05341 / 839-3387 oder per Mail: Info-MusikschuleStadt.Salzgitterde zur Verfügung.
Was muss bei Reisen beachtet werden?
Corona-Hotline des Gesundheitsamtes!
Corona-Hotline: 05341 / 839-5000!
Fragestellungen zu Corona, Reiserückkehrende.
Erreichbarkeit: Montag bis Mittwoch: 9 bis 16.30 Uhr, Donnerstag: 9 bis 18 Uhr, Freitag: 9 bis 13 Uhr.
Gelbfieberimpfstelle des Gesundheitsamtes
Die Gelbfieberimpfstelle des Gesundheitsamtes hat geöffnet.
Urlaubsreisende (im November sind ja Reisen nur eingeschränkt möglich) und Firmenreisende können sich rechtzeitig vor Beginn ihrer Reise eine Gelbfieberimpfung durchführen können.
Termine gibt es nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 05341 / 839-2063.
Besucher/innen des Gesundheitsamtsgebäudes müssen eine Mund-Nasenschutzmaske tragen.
Wie funktioniert die Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App ist bundesweit einsetzbar. Die Nutzung der App ist freiwillig.
Die App kann über die unten stehenden Links zu den Seiten des Robert-Koch-Institutes (RKI) und der Bundesregierung heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
Wo kann ich bei medizinischen Fragen anrufen?
Corona-Hotline Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter
Corona-Hotline: 05341 / 839-5000!
Fragestellungen zu Corona, Reiserückkehrende.
Erreichbarkeit: Montag bis Mittwoch: 9 bis 16.30 Uhr, Donnerstag: 9 bis 18 Uhr, Freitag: 9 bis 13 Uhr.
Corona-Hotline Land und Bund
Sie können sich aber auch an die Corona-Hotline des Landes Niedersachsen oder an das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums wenden.
Zeiten / Hinweise
Die Corona Hotline des Landes Niedersachsen soll allgemeine, direkt verfügbare Informationen zum Coronavirus und seinen Folgen geben, ansonsten aber der Vermittlung zu anderen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus verschieden Bereichen der Landesregierung dienen.
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag 9 Uhr bis 16.30 Uhr
Kontakt
Zeiten / Hinweise
Sprechzeiten:
- Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
- Freitag von 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Wo finde ich Informationen des Städtischen Regiebetriebes (SRB)?
Welche Hilfen gibt es für Unternehmen und Freiberufler/innen?
Hilfen von Bund und Land für Unternehmen und Freiberufler/innen
Es gibt eine Vielzahl von finanziellen und anderen Corona-Hilfen des Landes und des Bundes für Unternehmen und Freiberufler/innen:
Was ist mit Veranstaltungen?
Städtische Veranstaltungen
Dem Fachdienst Kultur ist es fast ausnahmslos gelungen, Ersatztermine für seine abgesagten Veranstaltungen zu finden. Bereits erworbene Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Tickets gegen einen Gutschein oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu geben.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Kultur gerne zur Verfügung: 05341/839-3416 oder 05341/839-4130.
Details:
1.) Fototickets des Fachdienstes Kultur :
Eine persönliche Rückgabe der Fototickets ist derzeit nicht möglich. Sie können jedoch gegen einen Gutschein oder gegen Erstattung des Kaufpreises postalisch zurückgegeben werden. Senden Sie hierfür bitte die Originaltickets unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer Anschrift und Ihrer Bankverbindung an folgende Adresse:
Stadt Salzgitter
Fachdienst Kultur
Wehrstraße 27
38226 Salzgitter
Ebenso können die Karten zzgl. Anlage in den Briefkasten des Fachdienstes Kultur geworfen werden.
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
2.) Reservix-Tickets:
Bei Veranstaltungsabsagen wird der Ticketpreis exklusive Vorverkaufs- und Systemgebühren an die/den Kunden/in erstattet. Bei Veranstaltungsverlegungen wird die/der Kunde/in informiert, dass die Tickets für den Nachholtermin ihre Gültigkeit behalten. Falls die Kunden/innen den Nachholtermin nicht wahrnehmen können, werden die Tickets ebenfalls storniert und der Ticketpreis ohne Vorverkaufs- und Systemgebühren ausgezahlt. Die Frist innerhalb der die Ticketkunden/innen mitteilen können, das sie den Nachholtermin nicht wahrnehmen, wird auf 4 Wochen gesetzt. Sie beginnt mit der Übermittlung der Information an die/den Ticketkunden/in per E-Mail.
3.) Eventim-Tickets:
Gleiche Regelung wie bei Reservix.
Kontakt
Wo finde ich weitere Informationen zum Coronavirus?
Mehrsprachige Informationen:
Weitere Informationen des Gesundheitsamtes:
Weitere Informationen:
- Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf Niedersachsen.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes: Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger (Öffnet in einem neuen Tab)
- Robert Koch Institut: Informationen zum neuen Corona-Virus (Öffnet in einem neuen Tab)
- Robert Koch Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZGA: Informationen zum neuen Corona-Virus (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zum Coronavirus in Gebärdensprache (Portal: Niedersachsen.de) (Öffnet in einem neuen Tab)