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Salzgitter

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan

Der Entwurf des Bebauungsplans Ghg 54 mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung für Gebhardshagen „Westlich Michael-Ende-Ring“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen, können auf der Internetseite der Stadt Salzgitter eingesehen werden.

Zusätzlich zur Einsichtnahme über das Internet besteht die Möglichkeit, die Planung während dieses Zeitraums nach vorheriger Terminvereinbarung auch im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8, in Lebenstedt einsehen zu können. Termine für die Einsichtnahme in die Unterlagen oder eine mündliche Niederschrift sind telefonisch zu folgenden Zeiten erhältlich: Montag, Dienstag und Freitag, von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag, von 14 Uhr bis 18 Uhr, unter den Telefon-Nummern 05341 / 839-3526, -4062, -3533 oder -3520. 

Auskünfte zum Inhalt der Planung sind zu den genannten Zeiten unter den Telefonnummern 05341 / 839 -3526 oder -3524 erhältlich.

Das Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA), um den bestehenden Bedarf an Wohnbauland zu decken.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder per E-Mail an  planungstadt.salzgitterde  gerichtet werden. Sie können nach vorheriger terminlicher Vereinbarung auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden. 

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