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Salzgitter

Notbremse des Bundes findet in Salzgitter Anwendung

Seit Samstag, 24. April, gelten in Salzgitter die bundeseinheitlichen Regelungen des geänderten Infektionsschutzgesetztes (IfSG).

Die Notbremse des Bundes wird in Salzgitter, das seit Tagen als Hochinzidenzkommune gilt, 1:1 umgesetzt. 

Was heißt das für die in Salzgitter durch Allgemeinverfügungen geregelten Maßnahmen konkret? Alle Schulen bleiben weiterhin für den Präsenzunterricht geschlossen. Und auch die Ausgangssperre wird entsprechend der Notbremse des Bundes umgesetzt. Das häusliche Umfeld darf in der Zeit von 22 Uhr (nicht wie bisher in Salzgitter geregelt ab 21 Uhr) bis 5 Uhr des Folgetages nur verlassen, wer einen guten Grund dazu hat, wie zum Beispiel die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit oder die Versorgung von Tieren. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist darüber hinaus die im Freien stattfindende allein ausgeübte körperliche Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen, zulässig. 

Die Stadt Salzgitter hat am Freitag, 23. April, eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, in der bekanntgegeben wird, dass im Stadtgebiet die in Paragraf 28b IfSG genannten Regelungen seit Samstag, 24. April, gelten.

Maßgeblich für Maßnahmen nach Paragraf 28b des neuen Infektionsschutzgesetzes sind die 7-Tage-Inzidenzen auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter:  https://www.rki.de/inzidenzen (Öffnet in einem neuen Tab)

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