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Salzgitter

Führerscheintausch für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endet am 19. Januar 2022 für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958.

PantherMedia / Klaus-Peter Wolf

Der Fachdienst BürgerServive und Ordnung weist darauf hin, dass bis zum Stichtag 19.01.2022 vorerst nur Führerscheine von Bürgerinnen und Bürgern getauscht werden müssen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden und noch im Besitz eines alten (rosafarbenen oder grauen) Papierführerscheins sind.

Für alle nachfolgenden Jahrgänge enden die Fristen erst gestaffelt in den nachfolgenden Jahren.  Übersicht UmtauschfristenPDF-Datei83,30 kB

Bürgerinnen und Bürger, die vor 1953 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, haben bis zum 19.01.2033 Zeit für den Umtausch.

Der Fachdienst BürgerService und Ordnung bittet um Verständnis, dass es bei zunehmenden Umtauschanträgen zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung sowie der Erreichbarkeit der Führerscheinstelle der Stadt Salzgitter kommen kann.


Wie tausche ich meinen Führerschein um, wenn ich zwischen 1953 und 1958 geboren wurde?

Bei dem Pflichtumtausch geht es zunächst um die Bürgerinnen und Bürger, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtenjahrgängen 1953 bis 1958 gehören. Für diese Gruppe muss der Führerschein bis zum 19.01.2022 umgestellt sein.

 Wie mache ich das?

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein umtauschen lassen möchten, benötigen einen Termin im Autoservicepark der Stadt Salzgitter in der Neißestraße. Buchbar ist dieser Termin über die Internetseite der Stadt Salzgitter (www.salzgitter.de, Stichwort „Online-Terminvergabe“) oder telefonisch über die Hotline 05341/839-3000.

Zu dem gebuchten Termin müssen dann folgende Unterlagen mitgebracht werden: 

·gültiges Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass)

·aktuelles biometrisches Lichtbild

·der aktuelle Führerschein 

·eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro (Kartenzahlung ist im Autoservicepark möglich)

·Falls der Führerschein nicht in Salzgitter ausgestellt wurde: Abschrift der Führerscheinkarteikarte vor Antragstellung bei der ausstellenden Behörde anfordern und an die Führerscheinstelle der Stadt Salzgitter schicken lassen. 

Im Autoservicepark ist ein Antrag auszufüllen. Dieser kann auch schon vorab auf der Internetseite der Stadt Salzgitter abgerufen werden unter dem Link:  https://www.salzgitter.de/rathaus/downloads/asp/downloads-auto/fahrerlaubnis.pdfDOCX-Datei27,99 kB

 

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  • PantherMedia / Klaus-Peter Wolf