Hotline-Nummern der Stadt Salzgitter!
Bürgertelefon (Verwaltungshotline): 05341 / 839-7000.
Für allgemeine Fragen rund um den Dienstbetrieb im Rathaus.
Zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr
Samstag: 10 bis 14 Uhr
Corona-Hotline (Gesundheitsamt): 05341 / 839-5000.
Fragestellungen zu Corona, Reiserückkehrende.
(Hier erhalten Sie keine Termine oder Informationen zu der Corona-Impfschutz-Termin-Vergabe. Dazu müssen Sie die Hotline des Landes Niedersachsen unter 0800 9988665 anrufen oder auf das Online-Impftermin-Portal des Landes gehen)
Impfhotline: 05341 / 839-7777
von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr.
Falls Sie Fragen zum Impfen haben oder bei der Terminvereinbarung Hilfestellung benötigen, stehen Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seniorenbüros der Stadt Salzgitter zur Verfügung.
Dort erhalten Sie Auskunft und man übernimmt auf Wunsch in begründeten Einzelfällen auch die Vereinbarung eines Impftermins auf dem Onlineportal des Landes Niedersachsen.
Ausgangsbeschränkung ab 31. März
Normalerweise kann laut Landes-Corona-Verordnung vom 29. März eine Kommune selbstständig entscheiden, ob sie eine Ausgangsbeschränkung verfügt, wenn in ihrem Gebiet ein Inzidenzwert von 100 überschritten wird.
Da die Stadt Salzgitter einen Inzidenzwert von über 150 hat, gilt hier nicht mehr die Freiwilligkeit der Kommune.
Ist die Überschreitung des Inzidenz-Wertes nach Einschätzung der Behörde von Dauer, so muss die Kommune eine Ausgangsbeschränkung anordnen.
Für Salzgitter heißt das:
Ab Mittwoch, 31. März, gilt im gesamten Stadtgebiet Salzgitters, von 21 Uhr bis 5 Uhr, eine Ausgangssperre.
Das Verlassen des privaten Wohnbereiches ist dann nur aus triftigen Grund möglich.
Ein triftiger Grund liegt nach der Landesverordnung vor,
wenn beispielsweise eine berufliche Tätigkeit wahrgenommen
oder eine notwendige medizinische, psychosoziale
oder veterinärmedizinische Behandlung in Anspruch genommen werden muss.
Ebenfalls möglich ist der Besuch von Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen
oder naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.
Und auch das Ausführen von Haustieren ist erlaubt, ansonsten bleibt die Mobilität deutlich eingeschränkt.
Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen keine triftigen Gründe dar.
(Die rechtlichen Vorgaben sind klar in § 18 der Niedersächsischen Corona-Verordnung, der mit der Änderungsverordnung des Landes vom 27. März neu eingefügt worden ist und seit Montag, 29. März, Rechtskraft erlangt hat, definiert.)
Öffnung des Rathauses
Achtung! Eingeschränkter Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bis 18. April. | Bis voraussichtlich 18. April 2021 gibt es einen eingeschränkten Dienstbetrieb der Stadtverwaltung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: |
Was ist mit der Online-Terminvergabe? | Über die Online-Terminvergabe können Termine gebucht werden. Zur Online-Terminvergabe: |
Was ist mit bereits vereinbarten Terminen bei der Stadtverwaltung? |
Bereits vereinbarte Termine werden entweder durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Die Kundinnen und Kunden werden in diesem Falle vom jeweiligen Fachdienst benachrichtigt. Bereits vereinbarte Termine zu Eheschließungen sowie Anmeldungen zu Eheschließungen finden statt. |
Was ist mit der Ausgabe von beantragten Ausweisdokumenten sowie Lebens- und Meldebescheinigungen? | Diese können ohne Termin von Montag bis Freitag, von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag, von 14 bis 18 Uhr, am Servicepoint des Rathauses in Lebenstedt oder im Eingangsbereich des Kleinen Rathauses in Salzgitter-Bad abgeholt werden. |
Ab voraussichtlich 19. April gilt dann wieder: | |
Ist das Rathaus geöffnet? | Das Rathaus ist für Bürgerinnen und Bürger mit Termin geöffnet. Die Fachdienste im Rathaus bieten ihre Dienstleistungen während der allgemeinen Öffnungszeiten an: Montag – Mittwoch und Freitag, 9 – 12 Uhr/Donnerstag 14 - 18 Uhr |
Komme ich auch ohne Termin ins Rathaus? | Falls Sie ein Ausweisdokument abholen wollen, können Sie ohne Termin bis zum Infopoint gehen. Aber nur bis dort. Dort erhalten Sie ihre Ausweisdokumente. Um in Kontakt mit ihrer/ihrem Ansprechpartner/in oder zum Beispiel zum BürgerCenter zu kommen, müssen Sie einen Termin machen. Sie können den Termin telefonisch, per E-Mail vereinbaren. Wenn Sie im Rathaus sind, melden Sie sich bei den Mitarbeiter/innen im Infopoint. |
Kann ich beantragte Ausweisdokumente ohne Termin abholen? |
Ja!
In Salzgitter-Bad: Bei Beantragung der Ausweispapiere erhalten Sie eine Dokumentennummer. Hier können Sie prüfen, ob das Dokument bereits im Rathaus vorliegt. Für die Abholung des Personalausweises muss zudem der PIN-Brief vorliegen. Wenn Sie den PIN-Brief zum Personalausweis nicht erhalten haben, muss leider weiterhin ein Termin mit dem BürgerCenter vereinbart werden, um eine neue PIN zu generieren. Einen Termin dafür können Sie telefonisch unter 05341/839-3812 oder über das Kontaktformular des BürgerCenters vereinbaren. |
Wo bekomme ich Gelbe Säcke? |
Gelbe Säcke erhalten Sie vor der Tür des Rathauses in Lebenstedt und im Eingang des Kleinen Rathauses in Salzgitter-Bad |
Wo bekomme ich Formulare? |
Sie finden verschiedene Behälter mit Formularen auf der linken Seite des Eingangs des Rathauses in Lebenstedt unter der großen Hinweistafel zu den Fraktionen. In Salzgitter-Bad sind sie im Eingang des Kleinen Rathauses zu bekommen. |
Darf ich zu zweit oder mit mehreren Personen ins Rathaus kommen? | Hinweis: Sie dürfen nur alleine (ohne Begleitung) mit Mund- und Nasenschutz in das Rathaus gehen! Sollten Sie eine Begleitung benötigen, informieren Sie bitte die/den Mitarbeiter/in, mit der/dem Sie Ihren Termin vereinbaren. |
Wenn ich einen Termin habe, wie komme ich dann ins Rathaus? | Sie gehen zum Servicepoint gleich hinter dem Eingang des Rathauses im Atrium und sagen den dortigen Mitarbeitern/innen, dass Sie einen Termin bei jenem Fachdienst, jener/m Mitarbeiter/in, um jene Uhrzeit haben. Der/die Mitarbeiter/in wendet sich an Ihre/n Gesprächspartner/in, die/der Sie unten im Atrium abholt. In der Zwischenzeit warten Sie in der Wartezone im Atrium darauf, dass Sie abgeholt werden. Sie dürfen sich nicht eigenständig auf den Weg in das Rathaus hinein machen. Nach Beendigung des Termins werden Sie zurück ins Atrium zum Ausgang geleitet. |
Muss ich beim Besuch des Rathauses einen Mund-und-Nasenschutz tragen? | Ja – er muss von Ihnen und von der/dem Sie begleitenden Sachbearbeiter/in getragen werden. |
Haben alle Ämter die gleichen Öffnungszeiten? |
Nein. Andere Öffnungszeiten haben:
Nicht für den Publikumsverkehr geöffnet sind:
Wer Anliegen an einen Fachdienst in einem noch nicht geöffneten Gebäude hat, sollte über Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen. Im Atrium des Rathauses sind Kunden-Kontakt-Büros eingerichtet, in denen die Mitarbeiter/innen Termine mit Ihnen wahrnehmen können. Bitte fragen Sie beim jeweiligen Fachdienst nach, wie Ihr Anliegen dort bearbeitet werden kann. |
Komme ich in das "Kleine Rathaus" in Salzgitter-Bad? |
Das "Kleine Rathaus" in Salzgitter-Bad hat geöffnet. Terminvereinbarungen können mit folgenden Stellen im Kleinen Rathaus getroffen werden:
Zur Reduzierung der Wartezeiten im BürgerCenter in Salzgitter-Bad erhalten Sie ausgestellte Ausweispapiere, Gelbe Säcke und Formulare im Kleinen Rathaus, Marktplatz 11, im Eingangsbereich. Bei Beantragung der Ausweispapiere erhalten Sie eine Dokumentennummer. Hier können Sie prüfen, ob das Dokument bereits im Rathaus vorliegt. Für die Abholung des Personalausweises muss zudem der PIN-Brief vorliegen. Wenn Sie den PIN-Brief zum Personalausweis nicht erhalten haben, muss leider weiterhin ein Termin mit dem BürgerCenter vereinbart werden, um eine neue PIN zu generieren. Einen Termin dafür können Sie telefonisch unter 05341/839-3812 oder über das Kontaktformular des BürgerCenters vereinbaren. |
Kann ich wieder in das Gebäude des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie in Lebenstedt gehen? |
Ja, aber nur mit Termin und Mund-Nasen-Schutz. |
Wie sind die Stadtbibliothek, Museum etc. geöffnet - muss ich hier einen Termin machen? |
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Kann ich zum Kopieren ins Rathaus in Lebenstedt kommen? | Nein. Das geht im Moment nicht. |
Kann ich im Passautomaten Passbilder im Rathaus in Lebenstedt von mir machen? | Das ist leider derzeit nicht möglich. |
Bürgerservice und Ordnung:
Mein Personalausweis ist abgelaufen oder läuft ab. Was mache ich? |
Sie können Ihre Ausweisdokumente beantragen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit dem Bürgercenter. Direkt über das Kontaktformular des Bürgercenters, per E-Mail unter buergerservicestadt.salzgitterde , telefonisch unter |
Kann ich beantragte Ausweisdokumente ohne Termin abholen? |
In Lebenstedt: Am Info-Point im Atrium im Rathaus.
In Salzgitter-Bad: Am Kleinen Rathaus im Eingangsbereich. Bei Beantragung der Ausweispapiere erhalten Sie eine Dokumentennummer. Hier können Sie prüfen, ob das Dokument bereits im Rathaus vorliegt. Für die Abholung des Personalausweises muss zudem der PIN-Brief vorliegen. Wenn Sie den PIN-Brief zum Personalausweis nicht erhalten haben, muss leider weiterhin ein Termin mit dem BürgerCenter vereinbart werden, um eine neue PIN zu generieren. Einen Termin dafür können Sie telefonisch unter 05341/839-3812 oder über das Kontaktformular des BürgerCenters vereinbaren. |
Kann ich ins Rathaus kommen, um mich umzumelden oder anzumelden? |
Nein. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab über das Kontaktformular des BürgerCenters, telefonisch oder per Mail einen Termin. Sie erreichen das Bürgercenter unter der Telefonnummer 05341/839-3812, per Mail unter buergerservicestadt.salzgitterde |
Ich möchte mein Auto anmelden/ummelden. Kann ich den Autoservice-Park in der Neißestraße aufsuchen? |
Nein. Es muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden. Bitte rufen Sie die Zulassungsstelle an: 05341/839-3000. Telefonisch ist die Zulassungsstelle von Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 15 Uhr; donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. |
Ich habe in Kürze einen Termin für eine Eheschließung. Kann die Trauung durchgeführt werden? |
Trauungen finden statt. Aufgrund der Größe der einzelnen Trauzimmer muss jedoch die Anzahl der Gäste weiter reduziert werden:
Diese Regelungen gelten zunächst bis auf Weiteres. Bei einer veränderten Pandemielage werden sie gegebenenfalls entsprechend angepasst. |
Kann ich einen Termin für eine Eheschließung vereinbaren? |
Für Termine steht der Online-Traukalender der Stadt Salzgitter zur Verfügung. |
Ich habe einen Termin, beziehungsweise benötige einen Termin in der Ausländer- oder Staatsangehörigkeitsstelle. Was muss ich unternehmen? |
Bitte machen Sie einen Termin mit der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsstelle aus. Sie ist telefonisch und über ein Kontaktformular erreichbar. Die Telefonnummern, der Mitarbeiter/innen, die für Sie zuständig sind, können Sie hier herunterladen: Telefonnummern der AusländerstellePDF-Datei99,90 kB |
Aufgrund der Geburt meines Kindes benötige ich eine Geburtsurkunde. |
Bitte machen Sie telefonisch einen Termin aus. Alle Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite des Standesamtes. Es besteht auch die Möglichkeit über ein Kontaktformular Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen. |
Aufgrund eines Sterbefalls benötige ich eine Sterbeurkunde. |
Das Standesamt ist telefonisch erreichbar. Alle Telefonnummern der Ansprechpartner/innen finden Sie auf der Internetseite des Standesamtes oder verwenden Sie sich über das Kontaktformular |
Ich benötige eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. |
Bitte machen Sie einen Termin mit dem Standesamt aus. Über das Kontaktformular oder telefonisch. Alle Telefonnummern des Standesamtes finden Sie auf der Internetseite des Standesamtes. |
Ich möchte aus der Kirche austreten. |
Vereinbaren Sie einen Termin. Telefonisch (alle Telefonnummern des Standesamtes finden Sie auf der Internetseite des Amtes ) oder nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular auf. |
Autoservice:
Wie kann ich mein Auto zulassen? | Es sind in eingeschränktem Maße Zulassungen möglich. Die Zulassungen erfolgen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache. Rufen Sie dazu die Zulassungsstelle unter der Telefonnummer 05341 / 839-3000 an. Diese ist von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 15 Uhr, donnerstags von 8:30 bis 17 Uhr und freitags von 8:30 bis 12 Uhr erreichbar. Weitere Details finden Sie auf unserer Corona-Informationsseite unter dem Stichwort "Wie erreiche ich die Stadtverwaltung"; Stichwort "Zulassung" und auf der Internetseite des Autoserviceparkes. |
Ich habe einen Brief von Ihnen bekommen, dass ich Versicherungsschutz/ Mängelbeseitigung/TÜV/ oder ähnliches nachweisen soll, da sonst mein Kfz stillgelegt wird. Wie kann ich das machen? | Sämtliche Nachweise zur Mängelbeseitigung schicken Sie bitte in Kopie postalisch an die Zulassungsstelle (Neißestraße 203, 38226 Salzgitter) oder werfen diese in den blauen Hausbriefkasten am ASP. Für Rückfragen können Sie sich telefonisch an die/den Sachbearbeiter/in auf dem entsprechenden Bescheid wenden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit sich an straßenverkehrsangelegenheitenstadt.salzgitterde zu wenden. Bitte beachten Sie, dass bei fehlendem Versicherungsschutz ihre Versicherung eine neue Versicherungsbestätigung elektronisch einspielen muss. Ein Beleg, dass etwaige Außenstände beglichen wurden, reicht als Nachweis nicht aus! |
Ich habe ein neues Kfz erworben. Darf ich dieses notfalls mit dem alten Kennzeichen fahren? |
Die gesetzlichen Regelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind nicht außer Kraft gesetzt. Sie dürfen nur ein Fahrzeug führen, welches ordnungsgemäß zugelassen ist und einen entsprechenden Versicherungsschutz/Kennzeichen hat. Eine Zulassung ist mit einer Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an die Hotline der Zulassungsstelle 05341/839-3000 oder vereinbaren Sie online einen Termin über das Online-Terminverfahren unter https://termine-reservieren.de/termine/salzgitter/select2?md=2. |
Ich will meine Führerscheinprüfung ablegen geht das? | Soweit bereits ein Prüfauftrag an den TÜV erteilt wurde, können Sie ganz normal Ihre Prüfung ablegen. Der TÜV beziehungsweise Ihre Fahrschule kann Ihnen darüber Bescheid geben. Der TÜV nimmt Prüfungen abz. Sofern Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an fuehrerscheinstellestadt.salzgitterde |
Ich habe meine Medizinisch-Psychologische Untersuchung bestanden, aber ich kann das positive Gutachten nicht abgeben. Darf ich jetzt wieder fahren? |
Nein, erst nach Prüfung durch die Führerscheinstelle sowie Neuerteilung der Fahrerlaubnis besteht die Fahrberechtigung wieder. Das Gutachten können Sie jedoch auch postalisch an die Führerscheinstelle senden oder vor Ort in den blauen Hausbriefkasten werfen. Bitte setzen Sie sich für Rückfragen mit der zuständigen Sachbearbeiterin/zuständigen Sachbearbeiter (die Kontaktdaten finden Sie auf dem Briefkopf Ihres Schreibens) in Verbindung oder schicken Sie eine E-Mail an fuehrerscheinstellestadt.salzgitterde |
Ich wurde angeschrieben, dass ich meinen Führerschein abholen kann. |
Bitte setzen Sie sich für Rückfragen mit der zuständigen Sachbearbeiterin/zuständigen Sachbearbeiter (die Kontaktdaten finden Sie auf dem Briefkopf Ihres Schreibens) in Verbindung oder schicken Sie eine E-Mail an fuehrerscheinstellestadt.salzgitterde Im Neuerteilungsverfahren: Fahrberechtigung hängt nur noch von der Aushändigung ab – Bitte senden Sie eine E-Mail an fuehrerscheinstellestadt.salzgitterde . Bitte fahren Sie erst nach Bestätigung, sonst handelt es sich um „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. |
Ich erreiche niemanden, habe aber eine Frage zu einem Bescheid. |
Senden Sie Ihre Mail am besten an fuehrerscheinstellestadt.salzgitterde. Ihr Anliegen wird sobald wie möglich bearbeiten. |
Sie haben Anträge für Güterschwertransporte vorliegen, ich habe vertragliche Beförderungspflichten. |
Die Bearbeitung von Anträgen auf Güterschwertransporte laufen (wenn auch eingeschränkt) weiter, sodass mit keiner gravierenden Verzögerung zu rechnen ist, sofern Anträge früh genug gestellt wurden. Ansonsten weichen Sie bitte auf andere Behörden aus, sodass Salzgitter gegebenenfalls nur anzuhören ist. |
Ich brauche einen Schwerbehindertenparkausweis |
Die Beantragung einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen kann postalisch oder per E-Mail erfolgen. Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und des entsprechenden Bescheides vom niedersächsischen Landesamt für Soziales sowie ein aktuelles Lichtbild an den ASP, Neißestraße 203, in 38226 Salzgitter oder werfen es vor Ort in den blauen Hausbriefkasten. Nach Prüfung und entsprechender Erteilung bekommen Sie die Parkerleichterung per Post nach Hause. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an 05341 / 839-3634 oder senden eine E-Mail an straßenverkehrsangelegenheitenstadt.salzgitterde |
Mein Schwerbehindertenparkausweis läuft "morgen" ab, was mache ich jetzt? |
Siehe „Ich brauche einen Schwerbehindertenparkausweis“. |
Öffentliche Sicherheit und Gewerbe:
Ich möchte eine Waffe in meine Waffenbesitzkarte eintragen lassen. | Hier ist eine Frist von 14 Tagen nach Überlassung der Waffe gegeben. Meldungen können per Briefpost oder elektronisch (Fax, E-Mail) vorgenommen werden. |
Ich möchte einen Jagd- oder Fischereischein beantragen oder verlängern lassen. |
Bitte machen Sie einen Termin aus unter der Telefonnummer 05341/839-3232 |
Ich möchte eine Ausnahme nach dem Sprengstoffrecht beantragen. |
Bitte machen Sie einen Termin aus unter der Telefonnummer 05341/839-3232 |
Ich möchte meiner Anmeldepflicht nach dem Prostituiertenschutzgesetz nachkommen. | Bitte machen Sie einen Termin aus unter der Telefonnummer 05341/839-3241 |
Ich habe in einem laufenden Gewerbeuntersagungsverfahren oder im Rahmen der Durchführung des Geldwäschegesetzes eine Anhörung übersandt bekommen und möchte mich dazu äußern, kann aber niemanden erreichen. | Sie können die Äußerung zur Anhörung per Briefpost oder elektronisch (Fax, E-Mail) übersenden. |
Ich möchte eine Gewerbemeldung tätigen. | Gewerbemeldungen (An-, Ab- und Ummeldungen) können online über die Homepage der Stadt Salzgitter vorgenommen werden. Eine schriftliche Ausführung über die Meldung wird Ihnen im Nachgang übermittelt. |
Ich möchte eine Anzeige nach dem Gaststättenrecht vornehmen. | Die Anzeige kann online über die Homepage der Stadt Salzgitter eingereicht werden. |
Ich möchte die Festsetzung eines Marktes beantragen. | Bitte machen Sie einen Termin aus unter der Telefonnummer 05341 /839-4935 oder per E-Mail gewerbewesenstadt.salzgitterde. |
Ich möchte eine Reisegewerbekarte beantragen. | Bitte machen Sie einen Termin aus unter der Telefonnummer 05341 / 839-4935 oder per E-Mail |
Ich möchte eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. | Der Antrag ist online über die Homepage der Stadt Salzgitter möglich. Beachten Sie dabei, dass die Anträge zehn Tage vor der Sondernutzung zu stellen sind. Bis zur Erlaubniserteilung ist eine Sondernutzung tatsächlich nicht möglich. |
Ich habe ein kleines Geschäft und weiß nicht, wie ich meine laufenden Ausgaben ohne Einnahmen finanzieren soll. Was kann ich tun? |
Die Stadt Salzgitter hat ein kommunales Steuerhilfspaket geschnürt, um die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zu entlasten und zu unterstützen. Die Verwaltung gewährt umfangreiche Steuererleichterungen: - Auf Antrag werden Stundungen ohne Berechnung von Stundungszinsen bis zum 31. Dezember 2020 genehmigt, soweit die/der Steuerpflichtige die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ihre/seine wirtschaftliche Situation und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeit darstellt. - Ebenfalls werden auf Antrag Vorauszahlungen ohne Belege angepasst, soweit die Unternehmen unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und die Stadt berechtigt ist, die Vorauszahlungen anzupassen. - Stellt die/der Steuerpflichtige das Ausmaß seiner im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden wirtschaftlichen Schwierigkeit dar, können Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag bis zum 31. Dezember 2020 aufgeschoben werden. Säumniszuschläge werden in diesen Fällen für den Zeitraum 13. März 2020 bis 31. Dezember 2020 nicht berechnet. Antworten auf Fragen zu Steuererleichterungen per E-Mail an uwe.friemelstadt.salzgitterde oder telefonisch unter 05341/839-3353. |
Gibt es noch weitere Hilfen für Unternehmer/innen und Selbständige? |
Ja. Die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH (WIS) unterstützt Unternehmen und Selbständige dabei, einen Überblick zu angebotenen finanziellen Hilfen zu bekommen. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der WIS |
Städtischer Ordnungsdienst:
Ich habe in einem laufenden Bußgeldverfahren eine Verwarnung beziehungsweise Anhörung übersandt bekommen und möchte mich dazu gern äußern, kann aber niemanden erreichen. | Sie können die Äußerung zur Verwarnung/Anhörung per Post übersenden. |
Ich möchte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten, erreiche aber niemanden. | Anzeigen können schriftlich oder online unter owistadt.salzgitterde eingereicht werden. |
Ich möchte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. | Einsprüche können schriftlich eingereicht werden. Wegen einer möglichen Frist entstehen Ihnen keine Nachteile. |
Ich muss meinen Führerschein aufgrund eines Fahrverbotes abgeben. Ab wann gilt dieses, wenn niemand erreichbar ist? |
Das Fahrverbot zählt ab dem Tag, an dem der Führerschein bei der Behörde eingeht. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an fuehrerscheinstellestadt.salzgitterde. Falls dieser nicht erreichbar ist, wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei. |
Gegen mich ist aufgrund eines nicht bezahlten Bußgeldbescheides Erzwingungshaft beantragt worden. Ich möchte nun zahlen, erreiche aber niemanden. |
Sie erreichen die Mitarbeiter unter 05341 / 839-3458. |
Ich möchte einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz melden. |
Auf den Internetseiten der Stadt Salzgitter können Sie auf der entsprechenden Seite ein Formular zur Anzeige von Schwarzarbeit herunterladen, ausdrucken und an das Fachgebiet Ordnungsangelegenheiten senden. |
Ich bitte um Kontrolle des ruhenden Verkehrs/ möchte Falschparker melden. |
Bitte senden Sie eine E-Mail an owistadt.salzgitterde |
Fahrzeuge müssen abgeschleppt werden, da diese in einer Feuerwehrzufahrt oder grob verkehrsbehindernd abgestellt wurden. |
Bitte senden Sie eine E-Mail an owistadt.salzgitterde |
Ich bitte um Kontrolle des fließenden Verkehrs. |
Bitte senden Sie eine E-Mail an owistadt.salzgitterde |
Ich möchte einen Bewohnerpark- oder Handwerkerausweis beantragen. |
Bitte wenden Sie sich an die Telefonnummer 05341 / 839-3467 oder E-Mail verkehrsbehoerdestadt.salzgitterde. |
Ich bitte um Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung. |
Falls die Maßnahme unaufschiebbar ist, kann unter verkehrsbehoerdestadt.salzgitterde die Erteilung beantragt werden. |
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich einen Verstoß gegen die Kontaktsperre gesehen habe (zum Beispiel Gruppen, die zusammen stehen) |
Meldungen über Verstöße gegen das Kontaktverbot können an den Kommunalen Ordnungsdienst (05341 / 839-3575) oder an die Polizei gerichtet werden. |
Kultur:
Hat das Museum in Salder wieder geöffnet? |
Nein. Das städtische Museum hat bis auf Weiteres geschlossen. |
Hat die Musikschule geöffnet? |
Aktuell: Laut Verordnung des Landes dürfen Musikschulen bis auf Weiteres keinen Präsenzunterricht geben. Danach gilt dann wieder: Die Musikschule der Stadt Salzgitter gibt Unterricht vor Ort in ihren Räumen für ihre Schüler/innen. Um ein Höchstmaß an Infektionsschutz sicherzustellen, müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Im Gruppenunterricht dürfen sich höchstens vier Personen gleichzeitig im Raum befinden. Einzelunterricht ist möglich. Mund-Nase-Abdeckung (Alltagsmaske, Schal, Tuch oder ähnliches) müssen sowohl von den Schüler/innen als auch von den Lehrkräften getragen werden. Desinfektionsmittel ist in jedem Unterrichtszimmer vorhanden. Nach jeder Nutzung werden die Instrumente desinfiziert. |
Hat das Stadtarchiv wieder geöffnet? |
Ja. Das Stadtarchiv kann nach Terminvergabe besucht werden. (Um Mund-Nasen-Abdeckung wird gebeten) |
Finden Veranstaltungen wie geplant statt? |
Bis auf Weiteres finden keine städtischen Veranstaltungen statt. Viele Veranstaltungen sind auf einen späteren Zeitpunkt verlegt worden. Eine Übersicht darüber, was stattfindet oder was abgesagt und was verschoben wurde, erhält man im Online-Veranstaltungskalender der Stadt Salzgitter. |
Ich habe ein Ticket einer abgesagten/verschobenen städtischen Veranstaltung gekauft. Was mache ich nun? |
Dem Fachdienst Kultur ist es fast ausnahmslos gelungen, Ersatztermine für die abgesagten Veranstaltungen zu finden. Bereits erworbene Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Tickets gegen einen Gutschein oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu geben. Details: Ebenso können die Karten zzgl. Anlage in den Briefkasten des Fachdienstes Kultur geworfen werden. Sprechzeiten: 2.) Reservix-Tickets: 3.) Eventim-Tickets: |
Kinder, Jugend und Familie:
Kann mein Kind die Kita besuchen? |
Die Kindertageseinrichtungen sind im Szenario C (Kindergärten sind geschlossen). Sie haben sicherlich die Nachricht gelesen, dass die Kitas am 8. März in den eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario B) wechseln konnten, allerdings nur, wenn der Inzidenzwert konstant unter 100 liegt. In Salzgitter liegt der Inzidenzwert über 100. (Stand 30.03.2021) Das bedeutet, dass die Kitas in Salzgitter weiterhin in Szenario C, in der Notbetreuung bleiben, bis die Vorgaben des Landes erreicht sind, das heißt eine stabile Inzidenz unter 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie der Stadt Salzgitter wird über den Zeitpunkt, wann der Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario B) in den Kitas in Salzgitter erfolgen kann, informieren. Zur Zeit wird von den Kindergärten in Salzgitter noch eine Notbetreuung angeboten. Der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie hat zum Thema Notbetreuung folgendes auf die städtischen Internetseiten zum Download bereitgestellt:
|
Wo kann ich erforderliche Anträge auf Leistungen stellen? |
Eine fristwahrende Antragstellung ist möglich. Füllen Sie Ihren Antrag auf den entsprechenden Formvordrucken (z.B. abrufbar über die Internetseite der Stadt Salzgitter) aus oder sie können ihn auch formlos formulieren und den Antrag per Post oder über einen Hausbriefkasten der Stadt einreichen. Die Postanschrift lautet: Stadt Salzgitter, FD 51, Postfach 10 06 80, 38206 Salzgitter |
Werden Leistungen/Unterhaltleistungen weiterhin gezahlt? |
Ja, die regelmäßigen Zahlungen werden weiterhin wie gewohnt geleistet. |
Ich habe einen Termin vereinbart, kann/muss ich diesen wahrnehmen? |
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem/Ihrer Gesprächspartner/in auf (per E-Mail oder Telefon). Sie können dann einen neuen Termin erhalten oder unter Umständen die Sachverhalte über E-Mail und Telefon klären. |
Wie kann ich Veränderungen meiner persönlichen und finanziellen Umstände mitteilen? |
Die Verpflichtung zur Bekanntgabe von Änderungen in Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen besteht weiterhin. Reichen Sie das Schreiben Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in ein oder Sie nutzen die E-Mail-Adresse Ihrer/es Sachbearbeiters/in. |
An wen wende ich mich bei Kinderschutzfällen? |
E-Mail: fachberatungkinderschutzstadt.salzgitterde In akuten Kinderschutzfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei. |
Sind die Kinder- und Jugendtreffs geöffnet? | Derzeit bieten alle Kinder- und Jugendtreffs eingeschränkt und unter Einhaltung der hygienischen Vorgaben Angebote und Aktivitäten an. Ihr könnt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den KJTs erreichen, aber auch weiterhin auf dem Discord-Server oder Instagram antreffen. Dort findet ihr einen „Online-Kinder- und -Jugendtreff“. |
Gibt es weitere Angebote der KJTs? |
Weitergehende Informationen können direkt in den KJTs eingeholt werden. KJT Chillhouse 05341-1868103 |
Welche Onlineangebote bietet der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie für Kinder und Jugendliche? |
Instagram (Kanal Stadtsalzgitter)
Discord
|
Gesundheitsamt:
Wo erhalte ich Informationen zu der Corona-Schutz-Impfung? |
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Corona-Schutz-Impfung: |
Reiserückkehrende: | |
Was muss ich beachten, wenn ich nach Deutschland einreise? |
Das gilt für alle Einreisende nach Deutschland ab 30. März 2021 bis 12. Mai 2021: Ab 30. März gilt für alle Reisenden, die nach Deutschland fliegen, eine Corona-Testpflicht. Die Einreise ist nur noch mit einem negativen Test-Ergebnis möglich. Ein generelles Verbot von Auslandsreisen gibt es aber nicht. Die Einreise per Flugzeug nach Deutschland ist nur noch mit einem negativen Corona-Test möglich. Die neue Vorschrift gilt unabhängig von der Corona-Lage in dem Land, aus dem jemand nach Deutschland fliegt. Der Test darf bei der Einreise maximal 48 Stunden alt sein. |
Was muss ich beachten, wenn ich Urlaub in einem ausländischen Risikogebiet gemacht habe? |
Sie müssen sich sofort nach der Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter melden! Sie müssen das Online-Meldeformular auf den Internetseiten des Gesundheitsamt verwenden. Telefonische Auskünfte erhalten Sie über die neue Corona-Hotline der Stadtverwaltung 05341 / 839-5000. Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Muss ich, wenn ich aus einem ausländischen Risikogebiet komme in Quarantäne? |
Reiserückkehrer/innen aus ausländischen Corona-Risikogebieten müssen sich sofort in häusliche Absonderung begeben. |
Was muss ich bei meiner Ein-/Rückreise aus einem ausländischen Risikogebieten beachten? | Alle aktuellen Regelungen zu Einreisen aus einem ausländischen Risikogebiet finden Sie hier: |
Kann ich mich auch freiwillig testen lassen? |
Salzgitters Bürgerinnen und Bürger können sich einmal pro Woche kostenlos mit einem Schnelltest auf Covid-19 testen lassen. Das Gesundheitsamt hat zahlreiche Einrichtungen benannt, in denen ab sofort eine Schnelltestung in Salzgitter möglich ist. Sie finden Sie hier: |
Gelbfieber-Schutz-Impfung: | |
Kann ich mich beim Gesundheitsamt gegen Gelbfieber impfen lassen? |
Die Gelbfieberimpfstelle des Gesundheitsamtes ist wieder geöffnet. |
Lebensmittelbelehrung: | |
Finden Lebensmittelbelehrungen statt? |
Ja. Das Gesundheitsamt bietet Lebensmittelbelehrungen wie „vor Corona“ sowohl „In-House“ im Gesundheitsamt, als auch nach Terminvereinbarung vor Ort in Schulen und Betrieben an. |
Quarantäne-Anordnung: | |
Ich habe ein Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen, dass ich mich in Quarantäne begeben soll. Wie kann ich mich dagegen wehren? |
Angeordnete häusliche Quarantäne ist keine freiwillige Angelegenheit! Das ist eine behördliche Anweisung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, zu Hause zu bleiben, die von den Gesundheitsämtern und der Polizei kontrolliert wird. Sie müssen zu Hause bleiben und können nur gerichtlich dagegen vorgehen. Verstöße gegen die angeordnete häusliche Quarantäne können laut Infektionsschutzgesetz sogar mit mehreren Jahren Gefängnis und einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Ihre gerichtliche Möglichkeit ist folgende: |
Bekomme ich für angeordnete Quarantäne eine Entschädigung? |
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (§56) erhält , wer aufgrund einer behördlichen Anordnung durch das regionale Gesundheitsamt in Quarantäne genommen wird. Sie wollen einen Entschädigungsanspruch für entstandenen Verdienstausfall geltend machen, weil für Sie vom Gesundheitsamt häusliche Quarantäne angeordnet war bzw. ist? Zur Fristwahrung ist es notwendig, dass Sie schriftlich per Brief einen formlosen Antrag an Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter stellen. Dieser muss folgendes enthalten: Stichwort: „COVID-19/Entschädigung“ , Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse. Der Brief ist an folgende Adresse zu senden: Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter, Postfach 100680, 38206 Salzgitter. Die Antragstellung ist jetzt auch online möglich auf einer eigens vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstellten Internetseite: Portal www.ifsg-online.de . Hier findet man auch näherer Informationen zu allen Entschädigungsmöglichkeiten in Sachen Quarantäne über den Dienstausfall hinaus. Die Bearbeitung wird etwas Zeit benötigen. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis und setzt sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung! |
Corona-Warn-App: |
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Die Corona-Warn-App: Wie funktioniert sie, wo kann ich sie herunterladen? |
Die Corona-Warn-App ist bundesweit einsetzbar. Die Nutzung der App ist freiwillig. Link zum Robert-Koch-Institut. |
Stadtbibliothek:
Was muss ich beim Besuch der Stadtbibliothek beachten? |
Die Stadtbibliotheken sind wieder geöffnet. |
Wann sind die Stadtbibliotheken geöffnet und was gibt es für Ausleihangebote? |
Öffnungszeiten der Stadtbibliotheken Die Stadtbibliothek Salzgitter ist an allen drei Standorten für die Medienausleihe und Rückgabe geöffnet. Aber: Aufgrund der aktuellen Pandemielage und verschiedener Bauarbeiten sind die Öffnungszeiten in Lebenstedt, Fredenberg und Salzgitter-Bad vorerst eingeschränkt. Wer Fragen hat, kann sich telefonisch an die Stadtbibliothek wenden (Telefon: 05341/839-3434). Bücher-Bote/in: Dazu melden sich Interessierte zunächst beim Freiwilligen-Zentrum (Tel.: 05341/9104791, E-Mail: fzszhotmailde, Internetseite ). Hier wird geprüft, ob es für den Hilfesuchenden einen/eine passenden „Bücher-Boten/in“ gibt. Möglicherweise kann nicht jedem Anfragenden ein Angebot unterbreitet werden. Der Bringservice kann nur innerhalb des Stadtgebietes ermöglicht werden. Wichtig dabei: Um die Ehrenamtlichen zu entlasten, können je Termin jeweils maximal zwei Bücher oder Medien entliehen werden. Der/die Bücherbote/in übernimmt das Abholen und Bringen. Nach Absprache ist möglich, ausgeliehene Bücher durch die Helfer/innen des FZSZ auch abzugeben. Die Bitte um Verlängerung ausgeliehener Medien oder Anfragen können auch per E-Mail an stabistadt.salzgitterde gesendet werden. |
Kann ich online lesen und ausleihen? | Ja, sofern Sie im Besitz eines gültigen Leseausweis der Stadtbibliothek der Stadt Salzgitter sind, haben Sie auch Zugriff auf unser umfangreiches Digitalangebot. Dazu zählt die Onleihe sowie die Datenbanken Genios (Zeitschriften und Zeitungen) sowie Munzinger (Länderlexikon). |
Gibt es für Kinder Angebote, die ich zu Hause machen kann? |
Nutzen Sie für Schulkinder von der 1. bis zur 10. Klasse das Buchportal Antolin. Die Kinder entscheiden selbst, was sie lesen möchten und beantworten im Anschluss Fragen auf Antolin. Das fördert die Lese- und Sprachkompetenz sowie das Textverständnis. |
Schulverwaltung:
Was ist mit den Schulen? |
Auf Grundlage der aktuellen Infektionslage in Salzgitter hat Oberbürgermeister Frank Klingebiel mit seinem Krisenstab entschieden, dass ab Montag, 22. März, an allen Salzgitteraner Schulen kein Präsenzunterricht mehr bis zu den Osterferien stattfindet. Zitat des Kultusministeriums: "Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil – mindestens drei Tage – wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen (Stand 05.03.2021) |
Gibt es eine Notbetreuung in den Schulen? |
Das Kultusministerium dazu: Notbetreuung Schule: Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1 bis 6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten. |
Was heißt "Szenario B"? |
Das „Szenario B“ sieht vor, dass Klassenverbände aufgeteilt werden: Phasen aus Präsenzunterricht wechseln sich mit Phasen des Lernens zu Hause ab, so dass die Zahl der gleichzeitig in der Schule anwesenden Personen verringert wird. Diese mit dem Wechselmodell verbundene Reduzierung der Anzahl der Personen, die während der Unterrichtszeit sowie auf dem Schulweg aufeinandertreffen, ist geeignet, eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. Somit wird auch einer Überlastung des Gesundheitssystems durch intensiv-medizinisch zu behandelnde Covid-19-Patienten vorgebeugt. Die Reduzierung der Personenzahl wirkt sich nicht nur positiv auf die Belegung der Unterrichtsräume aus, sondern darüber hinaus auch auf die Auslastung der Schulbusse, so dass auch dort eine Reduzierung des Infektionsrisikos erreicht wird. |
Was heißt "Szenario C"? |
Dabei handelt es sich um einen reinen Distanzunterricht. Das heißt die Schülerinnen und Schüler werden online von ihren Lehrern/innen zu Hause unterrichtet |
Wo kann ich mich als Elternteil für Fragen rund um den Schulbetrieb hinwenden? |
Seit 1. Dezember gibt es keine Landesschulbehörde mehr: Die Aufgaben haben vier Landesämter für Schule Auch in Braunschweig gibt es eins.
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Was ist mit der Schülerbeförderung? |
Sobald der Schulbetrieb in Salzgitters Schulen wieder stattfindet: Für Schülerbeförderung stehen die Busse der KVG in den bekannten Linien und die individuelle Beförderung der Schülerinnen und Schüler wie gewohnt zur Verfügung. Die geltende Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, die auch im Rahmen der Schülerbeförderung verpflichtend ist, ist zu beachten. |
Soziales und Senioren:
Wo kann ich erforderliche Anträge auf Leistungen stellen? |
Sie können Ihren Antrag auf dem jeweiligen Formvordruck oder auch formlos formulieren und per Post oder über Hausbriefkasten der Stadt einreichen. Die Postanschrift lautet: Stadt Salzgitter, FD 50, Postfach 10 06 80, 38206 Salzgitter |
Kann ich meine/n Sachbearbeiter/in telefonisch erreichen? |
Sie können Ihre/n Sachbearbeiter/in unter den Ihnen bekannten Rufnummer kontaktieren. Bei einem Erstkontakt wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 05341/ 839-4080. |
Meine Grundsicherungsleistung ist befristet und läuft aus. Wie komme ich an meine Leistungen? |
Grundsicherungsleistungen, die bis längstens 31.08.2020 befristet waren, werden ohne Einreichung eines Verlängerungsantrages für einen weiteren Zeitraum von 6 oder 12 Monaten verlängert. Die Bescheide sowie die Bescheinigungen für den Rundfunkbeitragsservice werden vor Ablauf des Zeitraumes versandt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Soziales und Senioren unter der Telefonnummer 05341 / 839-3245 oder per E-Mail an soziales.grundsicherungstadt.salzgitterde |
Werden die Leistung der Sozialhilfe (Asyl, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe oder ähnliches) weiterhin gezahlt? |
Ja, die regelmäßigen Zahlungen werden weiterhin wie gewohnt auf Ihrem Konto eingehen. |
Wie kann ich Veränderungen meiner persönlichen und finanziellen Umstände mitteilen? |
Die Verpflichtung zur Bekanntgabe von Änderungen in Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen besteht auch in dieser Sondersituation. Entsprechende Nachweise könne Sie postalisch oder per E-Mail unter sozialesstadt.salzgitterde einreichen. |
Ich erhalte meine monatliche Hilfe als Barleistung. Wie bekomme ich die Zahlung? |
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an Ihre/n Sachbearbeiter/in oder an die Rufnummer 05341/ 839-4080. |
Wie erhalte ich einen Sozialhilfe-Krankenschein? |
Sie können Ihren Krankenschein telefonisch, postalisch, per Fax 05341 / 839 - 4964 oder per Mail unter soziales.hlu-asylstadt.salzgitterde anfordern. In unaufschiebbaren Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in oder unter der Rufnummer 05341 / 839-4080 auf. |
Der Bewilligungszeitraum meines Wohngeldes ist abgelaufen. Wie kann sichergestellt werden, dass mir kein Anspruchsmonat verloren geht? |
Zur Fristwahrung reicht ein formloser Wohngeldantrag per Post, per Fax (05341 / 839-4964) oder per E-Mail ( wohngeldstadt.salzgitterde) aus. |
Finden geplante Veranstaltungen zum Beispiel des Seniorenbüros statt? |
Die Veranstaltungen sind teilweise auf das Jahr 2021 verlegt oder abgesagt worden. Bereits erworbene Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit oder werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. |
Sind die Seniorentreffs wieder geöffnet? |
Alle städtischen Seniorentreffs in Lebenstedt, in Salzgitter-Bad und in Thiede, sind (wenn auch eingeschränkt) geöffnet. |
Ich bin Seniorin / Senior und fühle mich allein gelassen. Können Sie mir helfen? |
Mit dem Telefonprojekt „Du bist nicht allein“ gibt es eine neue Anlaufstelle für diese Seniorinnen und Senioren. Das Projekt möchte den Älteren die Ängste und Sorgen nehmen; gesellschaftliche Zugehörigkeit vermitteln; Ratgeber sein; Alltagsgespräche ermöglichen und Kontakte zu wichtigen Stellen in der Stadt herstellen. Das Kontakt-Telefon ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 13 bis 15 Uhr besetzt, am Donnerstagnachmittag ist ein Kontakt von 13 bis 18 Uhr möglich. Die Telefonnummer lautet: 0151 / 42660470. |
SRB:
Volkshochschule:
Bäder, Sport, Freizeit:
Fragen zum Salzgittersee sowie zu Bädern und Turnhallen beantwortet die Bäder, Sport und Freizeit GmbH auf ihrer Internetseite:
Weitere Fragen & Antworten auf anderen Internetseiten
- Häufig gestellte Fragen zur Corona-Schutzimpfung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 (Robert Koch Institut)
- Alltag in Zeiten des Coronavirus – Antworten auf häufig gestellte Fragen (Niedersachsen.de)
- Coronavirus: Fragen und Antworten auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- FAQ: Corona-Virus auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit