In vielen Bereichen wird dann die 2Gplus-Regelung (geimpft, genesen plus zusätzlich aktuellen negativen Testnachweis) gelten.
Ab 1. Dezember wird die Warnstufe 2 unter folgenden Bedingungen gelten:
Die Warnstufe 2 muss in Niedersachsen durch die Kommunen (also auch durch die Stadt Salzgitter) durch Allgemeinverfügung festgestellt werden, wenn die regionale Inzidenz „Neuinfizierte“ neben dem Leitindikator „Hospitalisierung“ mit dem Schwellenwert über 6 an fünf aufeinander folgenden Werktagen über den Wert von 100 liegt. Das ist in Salzgitter der Fall.
Warnstufe 2
2Gplus gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus-Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen.
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen beziehungsweise 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung steht unten zum Download bereit. Alle weiteren Informationen zur Warnstufe 2 sind auch auf der Seite des Landes Niedersachsen unter www.niedersachsen.de (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.