Inhalt anspringen

Salzgitter

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans Est 6, 1. Änderung für Salzgitter-Engelnstedt „Gewerbegebiet östlich Peiner Straße“ und der Entwurf der Begründung können in der Zeit von Donnerstag 27. August bis Montag, 28. September öffentlich eingesehen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planung während dieses Zeitraums nach vorheriger Terminvereinbarung auch im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8, in Lebenstedt einzusehen.

Termine für die Einsichtnahme in die Unterlagen oder für eine mündliche Niederschrift sind telefonisch zu folgenden Zeiten erhältlich: Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr unter den Telefon-Nummern (05341) 839-3708 oder -4061.

Das Ziel der Planung ist die Neudefinition der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten der Unterarten „Spiel“, „Freizeit“ und „Erotik“ (inklusive Bordellen), um den Bebauungsplan an das vom Rat der Stadt Salzgitter beschlossene Vergnügungsstättenkonzept anzupassen. Für das gesamte Plangebiet östlich der Peiner Straße soll, unter Ausschluss sämtlicher Vergnügungsstätten und bordellartiger Nutzungen, die Sicherung für klassische Gewerbebetriebe erfolgen.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder per E-Mail an planungstadt.salzgitterde gerichtet werden. Stellungnahmen können nach vorheriger terminlicher Vereinbarung auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter